Fragen zum korrekten Vorgehen bei fehlerhaften Änderungssätzen

Hallo,

im Änderungssatz 45683351[1] wurden einige Straßenabschnitte gelöscht. Wie sollte man da am besten Verfahren? Die Abschnitte einfach wieder einzeichnen, warten bis der Nutzer reagiert, den kompletten Änderungssatz rückgängig machen.

Eigentlich würde ich einfach die fehlenden Abschnitte wieder einzeichnen, aber 1. geht dabei die Geschichte verloren (habe keine Ahnung von Reverts), 2. habe ich den Benutzer bereits am 28.1 wegen “source=Bayernatlas” in mehreren seiner Änderungssätze kontaktiert und keine Antwort erhalten. Es besteht zwar die Unschuldsvermutung, aber im Zusammenhang mit dem Benutzernamen “wochenblatt” besteht doch die Möglichkeit, dass einfach Straßennamen gewerblich aus dem Bayernatlas übernommen wurden/werden. Auch die übrigen Changeset-Diskussionen [2] zeigen, dass der Benutzer nicht reagiert.

Vielleicht bekommt der Benutzer aber auch einfach nichts von den Nachrichten/Kommentaren mit?

Ich möchte wirklich keinen Nutzer an den Pranger stellen, bin mir aber halt nicht sicher über die korrekte Vorgehensweise.

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße,
wwweg

[1]https://www.openstreetmap.org/changeset/45683351
[2]http://resultmaps.neis-one.org/osm-discussion-comments?uid=2485308

das geht relativ einfach und schmerzlos: schicke eine kurze Mail an die DWG data@osmfoundation.org , beschreibe das Problem und bitte um eine Zero Day-Sperre. In’s Detail brauchst du zuerst nicht zu gehen, dieser Forentext reicht. Geht zur Not auch auf deutsch.

Dadurch wird der Mapper zum Lesen der Nachrichten gezwungen. Wenn’s dann immer noch nicht klappt → DWG.

Gruss
walter

Vielen Dank Walter.
Dann werde ich eine Mail an die DWG schreiben.

Prima.

nur zur Klarstellung:

  • Vorher sollte man den Mapper ansprechen - hast du gemacht
  • dann eínige Tage warten - done
  • dann evtl im Forum nachfragen - done
    und dann erst eskalieren - done.

Gruss
walter

Peda von der DWG hat eine Sperre eingetragen: https://www.openstreetmap.org/user_blocks/1180
Ihm war der Benutzer bereits bekannt: “Das ganze ist ein Zeitungsverlag aus Passau/Landshut/Niederbayern und sie tragen die Wege laut eigenen Aussagen wohl ein, wenn ihre Zeitungsausträger auf nicht in den Daten vorhandene oder fehlerhafte Daten stoßen.”

Wenn das jemand vom Wochenblatt lesen sollte: Es wäre meiner Meinung gut, wenn das auch in Eurem Profil stünde. Damit man sicher sein kann, dass der Name nicht nur Zufall ist. Aber ansonsten freut es mich, dass Ihr Daten eintragt.

Edit: Ich habe zwei der gelöschten Wege wiederhergestellt (45723263) (Das erste mal mit dem Reverter-Plugin gearbeitet). Nahezu gleichzeitig hat User ratrun weitere nicht verbundene Straßen korrigiert (45723230). Ein paar Fehler sind noch da.

Edit2: Jetzt sollten wenigstens die Straßenverknüpfungen wieder in Ordnung sein. (45723405 und 45723726). JOSM spuckt zwar noch weitere Fehler aus, aber die haben anscheinend nichts mit dem Änderungssatz 45683351 zu tun. Die prüfe ich vielleicht später, wenn ich mal etwas mehr Zeit habe. (Offtopic: Erstaunlich, wie viele Fehler JOSM dort in der Umgebung noch gefunden hat. Ich werde in Zukunft wohl öfter JOSM den kompletten Datenbereich, den ich gerade bearbeite überprüfen lassen.)

Mittlerweile habe ich eine Antwort bezüglich der Quelle bekommen (https://www.openstreetmap.org/changeset/45427512):

Das sollte gerade so in Ordnung sein, oder?

Außerdem sollte wir uns vielleicht Gedanken machen, wie wir den Mitgliedern besser bzw. frühzeitig erklären können, welche Quellen erlaubt sind und welche nicht. Denn ich denke die Urheberrechtsproblematik hat sich noch nicht bei allen rumgesprochen:

Viele Grüße,
wwweg

Jeder neuer Benutzer bekommt https://www.openstreetmap.org/welcome vorgesetzt, könnte man noch verschärfen, aber IMHO liest das eh niemand.

Der Ärger im Falle der Nutzung des Bayernatlas ist übrigens nicht nur theoretischer Natur, also wenn man Arbeit nicht nur für die Katz machen will, bitte Finger weg davon.

Gerade im Fall eines Zeitungsverlages sollte es eigentlich nicht nötig sein, das mit dem Urheberrecht und so zu erklären… Vermutlich darf man auch das Wochenblatt nicht kopieren und dieses Verbot gilt ganz unabhängig davon, wie zuverlässig die Redaktion arbeitet.

VIelleicht ist ihr Problem einfach, den Unterschied zwischen „zuverlässig“ (sic) und zulässig zu kapieren. :wink: Du hast aber recht, dass gerade eine Zeitungsredaktion damit keine Probleme haben sollte. Vielleicht hat die Auslieferung geantwortet? Die hat wahrscheinlich weniger Ahnung vom Urheberrecht …