Im wiki gestöbert und unter DE:Bicycle/Radverkehrsanlagen kartieren - OpenStreetMap Wiki
folgende Stelle gefunden
Bedeuten die beiden Pfeile nicht genau das Gegenteil von oneway:bicycle=yes, nämlich =no?
Im wiki gestöbert und unter DE:Bicycle/Radverkehrsanlagen kartieren - OpenStreetMap Wiki
folgende Stelle gefunden
Bedeuten die beiden Pfeile nicht genau das Gegenteil von oneway:bicycle=yes, nämlich =no?
Möglicherweise ist die Intention:
oneway:bicycle=yes / oneway:bicycle=no
(oberes / unteres Schild)
Eventuell wäre es klarer, wenn man separate Tabellenzeilen pro Schild verwenden würde?
Jain.
Im wiki steht direkt dahinter was man bei zweirichtungswegen taggt, oneway=no.
Bei Wikipedia steht als Beschreibung des 1000-33:
Zusatzzeichen 1000-33
Radverkehr im Gegenverkehr
(gültig bis 1. April 2017)
Das Schild sagt für mich nur aus, dass man mit Gegenverkehr rechnen muss, ob dieser dort auch so fahren darf ist eine andere Frage, die noch zusätzlich andere Beschilderung (für die Gegenrichtung sichtbar) erfordert.
Außerdem ist es eigentlich nicht notwendig hier bei separaten Wegen zwischen oneway und oneway:bicycle zu unterscheiden, mir ist jedenfalls kein Beispiel bekannt, wo das notwendig wäre. Ich bitte da um Beispiele.
Denn wenn eine andere Fahrzeugart dort fahren darf, wie mopeds oder so, dann dürfen die wohl allerhöchstwahrscheinlich in die gleichen Richtungen wie die Fahrräder gefahren werden. Diese E-Roller sind ja sowieso quasi überall mit den schildern für radverkehr mit-gemeint, also würde ich das hier auch nicht differenzieren.
Klarer wäre es sicherlich.
So wie ich die Tabelle jetzt verstehe zeigt diese Zeile, wie ein Weg mit (nur) einem dieser Schilder zu taggen wäre.
Pro Zeile ist es eine “Kategorie” Weg, und beide Schilder erzeugen dieselbe Kategorie.
Aber die ganze Tabelle nimmt bezug auf eigenständig geführte Wege.
Ich kenne aus der StVO nur die Ausnahme, dass man linksseitige Rsdwege benutzen darf, wenn dort ein alleiniges 1022-10 existiert. Was das 1022-10 oder das 1000-33 alleine rechtsseitig bedeuten steht dort nicht.
Zwar soll das 1022-10 wohl in Hamburg so benutzt werden, um rechtsseitige (Geh-)wege für Radverkehr freizugeben, ohne dass diese Gehwege mit 239 zu beschildern sind, und der aus der Kombination einhergehenden Pflicht zur Schrittgeschwindigkeit, aber in der StVO steht das nicht.
(Und das 1000-33 ist wie gesagt nicht mehr gültig, also
)
Im Text steht, wenn das Schild alleine steht. Das ist nur für die linke Seite möglich, um einen nicht benutzungspflichtigen Radweg (also ohne blaues Zeichen) für die Gegenrichtung freizugeben.
Daher gibt es nur die Möglichkeit oneway:bicycle=no bzw oneway=no.
Zeichen 1022-10 sehe ich hier in der Mitte von Niedersachsen auch oft bei Gehwegen (rechts und links). Ich frage mich, wie man damit umgehen soll. Rein rechtlich ist das Zeichen auf der rechten Seite alleine ohne Bedeutung. Auf der linken Seite gibt es einen Widerspruch. Bei 239 + 1022-10 muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden und der Fußverkehr hat Vorrang/darf nicht behindert werden. Wenn ich als Radfahrender aber links ein einzelnes Zeichen 1022-10 sehe, gehe ich ja davon aus, dass es sich um einen Radweg handelt und keinen Gehweg mit 239, womit ich auch nicht Schrittgeschwindigkeit fahren würde.
Jaja, aber bei der Tabelle geht es um eigenständige Wege, also eben is_sidepath=no.
Es mag ja dennoch sein, dass man die so aufgestellt findet, was die dann rechtsseitig oder an eigenständigen Wegen für eine Bedeutung haben, das kann man aber leider nicht in der StVO erfahren.
Das verstehe ich nicht.
Rechtlich ist das eindeutig. Zusatzzeichen alleine ist bedeutungslos. Außnahme ist 1022-10 auf der linken Seite.
Die Tabelle im Wiki listet eigenständig geführte Wege mit dieser Beschilderung auf. Da geht es nicht um straßenbegleitende Wege. Dementsprechend kann das gar nicht linksseitig (oder rechts) aufgestellt sein.
Solche Wege können mit is_sidepath von fahrbahnbegleitenden Wegen unterschieden werden.
Vielleicht gibt es zu dieser Kombi nicht umsonst kein Beispielbild
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Guten Abend,
Bein Zeichen 1000-33 sollte oneway:bicycle=no klar sein.
Beim Zeichen 1022-10 kommt es für mich auf den Kontext der Anwendung drauf an… Da kann je nach Situation auch ein oneway:bicycle=no zur Folge haben, nicht muß…
soweit meine Beobachtungen…
Sven
Ach so. Stimmt, danke. Da macht das Zusatzzeichen 1022-10 ja noch weniger Sinn. Kann man schlicht ignorieren, würde ich sagen.
Jein …
Es sind in § 2 Abs, 4 S. 3 rechtsseitige Radwege ohne Benutzungspflicht definiert, getrennt oder gemeinsam OHNE 237/240/241, aber nicht, wie man sie erkennt. Es gibt zwar, Jahre nachdem das so eingeführt wurde, inzwischen in der VwV-StVO eine Piktogrammlösung für gemeinsame G+R nich diesem §, aber nur als Soll, nicht als muss, und die VwV-StVO wendet sich ja auch nicht an den “Endkunden”, daher ist im Prinzip weiterhin auch jede andere Lösung möglich, die den Willen der Behörde verdeutlicht, dass Radverkehr ohne Benutzungspflicht legal ist. Das wäre auch mit einem “R frei” rechtsseitig zu erreichen und ist bspw. in Ba-Wü wohl auch per Landesrecht möglich (behauptet der Autor von stvo2go.de indirekt beim Thema “R frei”)
Ja, ich halte diese Kombi auch ais diesen Gründen für keine legale Kombi, aber man sieht sie leider recht oft …
Nicht ganz bedeutungslos. Wenn die Behörde es anderswo als links aufstellt, kann mit Sicherheit kein Radler belangt werden, der dort mit > Schritt dort radelt …
Zur eigentlichen Frage:
Ich erinnere daran, dass ehedem oneway:bicycle=no nur als Alternative zum cycleway=opposite eingeführt wurde für freigegebene Einbahnstraßen. Meiner Erinnerung nach war damals kein weiterer Anwendungsfall für oneway:bicycle geplant, auch nicht für Radwege, weil dort eigentlich oneway=yes/no für allenFahrverkehr reichen täte …
… bis irgendwann vor noch relativ kurzer Zeit die Fußgänger um’s Eck kamen und sich über oneway=yes beschwerten, obwohl es eigentlich vermutlich weltweit keine Straßenverkehrs-Verordnung geben dürfte, die das im normalen Straßenverkehr für Fußgänger anwendbar macht …
Nach dem Lesen (nicht unbedingt Verstehen) aller Beiträge bin ich unschlüssig, ob die eingangs referenzierte Tabellenzeile nun angepasst werden sollte (oder nicht) und wenn - wie?
erscheint mir plausibel.
Mehrere Meinungen fasse ich so auf, dass diese Zeichen ALLEINSTEHEND bei EIGENSTÄNDIGEN WEGEN nicht relevant sein könnten: Zutreffend oder nicht?
Nun verstehe ich mich nicht als Spezialist für Radverkehrsanlagen, sonst hätte ich diese Verständnisfrage wahrscheinlich nicht gestellt.
Wer hat eine Meinung, ob diese Tabellenzeile geändert werden sollte und wie?