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(Thomas)
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Auch in der Schweiz gibt es einen Unterschied zw. landwirtschaftlichen Fahrzeugen (grünes Nummernschild) und landwirtschaftlichem Verkehr (eine Auflistung, was “landwirtschaftliche Fahrten” sind findet man hier: Verkehrsregelnverordnung Art. 86). Der Bauer darf also auch nach dem Schild “Landwirtschaftlicher Verkehr gestattet” mit seiner weissen Nummer zu seiner Kuhherde weiterfahren.