Anknopfung an das Thema Hessisches Waldgesetz Update 2026 Erfassung von Wegen!:
Diese Definition ist glaube ich allgemein bekannt, man findet sie auch in ähnlicher Form vielfach im Internet. Die Ausprägung von Rückegassen in der Realität ist dagegen so vielfältig, dass sie für einen Normalmapper auch in Kenntnis dieser Definition oftmals nicht eindeutig von Forstwegen zu unterscheiden sind.
Relativ einfach ist es im durchstrukturierten Flachlandwald, da kann man die einzelnen Wegarten schon vom Luftbild her erkennen:
Rot: Forststraßen 1. Klasse, immer mit Unterbau, geschottert, verdichtet
Gelb: Erschließungsstraßen 2. Klasse, geschoben, teilweise geschottert/verdichtet
Grün: Rückegassen
Bei uns im Mittelgebirgswald findet man häufig diese Ordnung vor:
Rot: Forststraßen 1. Klasse, immer mit Unterbau, geschottert, verdichtet
Gelb: Erschließungsstraßen 2. Klasse, geschoben, meistens naturfest- diese verlaufen hier überwiegend parallel zu den Höhenlinien, weitgehend gefällefrei und werden gerne “Rückeweg” (als Abgrenzung zur “Gasse”) genannt.
Grün: Rückegassen in Falllinie des Hanges (hier nur schlecht zu erkennen)
Eine Erschließungsstraße 2. Klasse sieht etwa so aus:
Wenn sie lange Zeit nicht genutzt werden, wachsen sie aber auch gerne zu:
Zählen diese noch zu den naturfesten Wegen oder eher schon zu den Rückegassen?
Hier wird es schon schwieriger:
Gut zu erkennen sind die Forststraßen 1. Klasse und die parallel verlaufenden Rückegassen. Aber wie sind die extrem breiten, häufig sternförmig angelegten Erschließungswege einzuordnen (schwarze Pfeile)? Kein Unterbau, nicht geschottert. Werden wegen der Breite gerne als man_made=cutline gemappt. Zählen die schon zu den Rückegassen?
Solche Schneisen sehen z.B. so aus:
Wie wären diese einzuordnen?
Details zu den Rückegassen folgen im nächsten Post.

















