Bei diesen beiden Notes ging es um Wege, die keinerlei Beschilderung haben. Demnach sind sie aus meiner Sicht NICHT mit footway zu taggen, da dies das Befahren mit den Rad nicht inkludiert.
Mapper @Moepmoep allerdings vertritt die Meinung, “footway” sei das “übliche Fußwegtagging für schmale Wege ohne Schilder” und “Fahrradfahren sei nicht ausdrücklich verboten”.
Meines Erachtens verhindert das vollständig das Routing über diese Wege, mit dem Rad - was ich eigentlich genau mit meinen Notes dort vermeiden wollte. (Straßenbegleitende Gehwege bilden hier eine Ausnahme, denn das Befahren per Rad ist dort per se verboten, es gibt aber typischerweise keine Beschilderung. Dies ist klar geregelt und nicht Bestandteil der Diskussion.)
Die Angaben im WIKI finde ich diesbezüglich - auch im Englischen nicht eindeutig.
Mir erscheint es widersprüchlich, einen Weg, der keine Beschilderung hat, mit footway zu taggen, wenn ich weiß, dass Radfahrer nicht verboten sind und der Weg auch baulich für Radfahrer geeignet ist. Wo ist dann der Unterschied zu footway mit bicycle=yes? Und wie wäre dann ein Fußweg zu taggen, der tatsächlich ein Vz239 trägt - muss dann zwingend ein bicycle=no dazu? Ich find’s unlogisch.
So sehe ich da auch und handhabe das auch so. Ausnahmen, wenn der Weg zwischendurch ein Stufen aufweist dann nehme ich ggf footway
Mammi71
(One feature, Six mappers and still More ways to map it)
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Ganz so einfach ist das nicht:
Zu Zeichen 239 Gehweg
Der Klarstellung durch das Zeichen bedarf es nur dort, wo die Zweckbestimmung des Straßenteils als Gehweg sich nicht aus dessen Ausgestaltung ergibt.
D.h. ein Bordstein und/oder andere Oberfläche machen einen Gehweg auch ohne VZ 239 als Gehweg erkennbar und verbieten das Fahrradfahren.
Nicht mehr eindeutig ist es, wenn der Bordstein abgesenkt ist. Oder an beiden Enden ist die Situation unterschiedlich.
Ich wäre froh, wenn bei querenden Radwegen immer der Bordstein abgesenkt wäre, aber das ist leider nicht der Fall.
Meinst du, dass bei einem Querweg mit highway=path durch einen Bordstein automatisch das Radfahren ausgeschlossen wird?
Mammi71
(One feature, Six mappers and still More ways to map it)
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Bei VZ 239 geht es auch nicht um straßenparallele Wege und in der Verwaltungsvorschrift zur StVO ist auch nirgends die Rede davon, dass das nur für straßenparallele Wege bzw. straßenbegleitende Wege gilt.
Das ist wirr formuliert.
“Querweg”, “highway=path” und “Bordstein” sind unvollständige Angaben um beurteilen zu können, ob Radfahren ausgeschlossen ist.
Etwas präziser formuliert: ein Querweg ohne jegliche Beschilderung, der von einem offensichtlichen Bürgersteig mit normalen (nicht abgesenkten) Bordstein abzweigt, ist halt ein Gehweg. Und das schließt Radfahren aus. Das heißt ja nicht dass viele es trotzdem machen.
Und: es geht ja nicht nur um Radfahrer. Ein highway=path ohne weiteres Tagging würde implizit auch erst einmal motorisierte Zweiräder nicht ausschließen.
Bei Wegen, die keine straßenbegleitenden Geh-/Radwege sind, bedarf es innerorts auch eines Blicks in die Straßen- und Anlagen-Polizeiverordnung (andernorts Grünanlagen-Satzung oder was auch immer), die die Gemeinde erlässt. Da steht drin, ob man auf solchen Wegen mit dem Fahrrad fahren darf. Wenn natürlich StVO-Schilder stünden, wäre es einfacher.
Ich bin keiner Meinung sondern habe (1) den Inhalt des Wikis paraphrasiert und (2) festgestellt, daß Fußwege der gemeinten Art als “path” zu taggen nicht die gängige Praxis ist. Daran wird sich wohl aufgrund der vordefinierten Einstellungen für Fußwege, die von Id und SC benutzt werden, vorläufig nichts ändern.
Genau. Und dann steht da als Standardeinstellung, daß der Zugang zwar für Kraftfahrzeuge verboten ist, aber nicht automatisch für Fahrräder (nicht definiert). Das deckt sich genau mit den Texten im Wiki. Ich finde es auch widersinnig, von den Wegtypen die Zugangsrechte abzuleiten, statt den access-Tag zu benutzen.
Ich halte es für sinnvoll, denn sonst müsste man an jeden way zig access Tags taggen. Sonst bräuchte man auch nur ein universelles highway=yes von Autobahn bis Trampelpfad.
Ganz genau abbilden können wir das eh nicht (ohne erheblichen Aufwand), da man bis zum 10. Lebensjahr auf Gehwege mit dem Rad fahren darf und die Begleitung ebenso.
Die Realität ist eben anders als in der Tabelle beschrieben, die offenbar von vielen Mapperinnen und Renderern und von Id und Streetcomplete ignoriert wird. Kurzer Test: OSRM und Graphhopper ignorieren das implizite Radfahrverbot, Organicmaps hält einen Umweg für schneller (vermeidet den westlichen highway=footway und benutzt aber den östlichen) und Valhalla vermeider diese Wege großräumig. Ich verstehe diesen Dogmatismus nicht. Kann man nicht einfach das reale Mapping tausender Querwege als gegeben akzeptieren, wenn sowieso niemand hingehen wird und das Dogma flächendenkend umsetzt?
Diese englischsprachige Seite spiegelt die in Deutschland übliche Taggingpraxis nicht wider.
Das gilt vor allem für das, was auf dieser Seite zu footway, cycleway und ganz besonders zu path steht.
Die zitierte Tabelle gibt auch nicht die Taggingpraxis in Deutschland wieder sondern nur ein theoretisches Konstrukt, das weinthin wenig beachtet wird.