PS: Als Fußgänger sollte man sich dort zu Recht aufregen, dass der Gehwegteil viel zu schmal ist.

Bei Radwegen mit Radwegschild gilt nach VwV-StVO: “Benutzungspflichtige Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen.” was hier nicht der Fall wäre m.E.
Bei Radwegen ohne Radwegschild fehlt dieser Passus aber. Ob man trotzdem dem Fußgängern so wenig Raum geben darf … Keine Ahnung …