Genau. Im Startbeitrag stand ausdrücklich, dass es alleinstehende Zusatzzeichen sind …

“Beweisfoto” würde mich trotzdem interessieren, aber nicht so sehr wegen des Zz, sondern wegen der Frage, nach welcher Vorfahrtslage die Radler am nahem Kreisverkehr über den weit abgesetzten Zebrastreifen geführt werden … Das verspricht, rechtlich interessant zu werden … flöt :roll_eyes: