Ich möchte rund um meinem Wohnort einmal alle Wege, die mit highway=footway getaggt sind, überprüfen. So wie es im wiki steht https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Tag:highway=footway möcht4e ich nur diejenigen Wege, an denen das VZ DE:239 (Gehweg) aufgestellt ist, als footway getaggt lassen. Die anderen sollen (wahrscheinlich vorwiegend) in highway=path umgetaggt werden.
Die verbleibenden footways möchte ich gerne mit folgenden Tags versehen:
highway=footway
foot=designated
bicycle=no (sofern es keine anderen Hinweise gibt, dass Fahrräder erlaubt sind)
motor_vehicle=no
horse=no
smoothness=*
surface=*
source:traffic_sign=DE:239
zusätzlich beabsichtige ich, einen (bzw. zwei, wenn am Anfang und Ende des Weges ein Schild steht) nodes des Weges mit traffic_sign:forward/backward=DE:239 zu taggen.
Ist diese Vorgehensweise korrekt und würde ihr das auch so taggen?
In diesem Zusammenhang noch eine weitere eher allgemeine Frage:
Wenn ein Verkehrszeichen wie z.B. DE:250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) nur am Anfang eines Weges steht und am Ende nicht (in der Praxis schon häufiger beobachtet), gilt die Beschränkung trotzdem und würdet ihr den gesamten Weg mit dieser Beschränkung taggen?
Die Beschränkung gilt dann nur von der Seite, auf der das Schild steht. In diesem Fall kannst du die Beschränkung richtungsbezogen mit “vehicle:forward/backward=no” taggen. forward oder backward bezieht sich dabei auf die Lininienrichtung in OSM. Dieses Schema funktioniert auch bei anderen Verkehrsmitteln. Dabei wird dann vor das :forward/backward der einzuschränkende Verkehr (z.B. “foot/motor_vehicle:forward/backward=Einschränkung” und anschließend die übliche Einschränkung (z.B. no/destination/private…) gesetzt. Je nach Fahrtrichtung unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen können mit :forward/backward ebenfalls unterschieden werden (z.B. "maxspeed:forward/backward=Geschwindigkeit).
Gibt es eine Liste aus der ich ersehen kann was wodurch impliziert ist? Ich meine, ich hätte mal sowas im Wiki gesehen, kann es aber aktuell nicht finden.
Ich denke, da gibt es mehrere Meinungen von falsch und richtig Mal sehen wie ich es zukünftig mache. Lass ich mir nochmal durch den Kopf gehen. Vielen Dank an alle für die hilfreiche Diskussion.
Dann greife doch zu highway=path, da ist das foot=designated nicht überflüssig und man macht nix falsch, wenn man bicycle und horse auch noch dazu packt …
Für einen innerörtlichen Bürgersteig gelten auch ohne Beschilderung die gleichen Regeln wie einem mit Verkehrszeichen 239 beschilderte Fußwege. Sie sind z.B. für Radfahrer und Reiter tabu. Immer häufiger werden Bürgersteige ohne jegliche sonstige Beschilderung mit dem Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) für Radfahrer freigegeben (ohne dass dies dann ein benutzungspflichtiger Radweg wäre). Schon allein der Begriff “Zusatzzeichen” zeigt, wie kurios sowas ist.
Fakt ist: Die Verkehrsrechtslage in Bezug auf Fußwege ist kompliziert und zudem uneinheitlich und uneindeutig umgesetzt. Das dann in verbindliche Formen für die OSM-Datenbank zu bringen, ist kaum möglich.
Insofern ist es nur folgerichtig, dass sich auch in der OMS-Datenbank die Situation ähnlich uneinheitlich darstellt. Trotzdem ist es richtig und wichtig, dass wir immer wieder aufs Neue versuchen, Ordnung in dieses Chaos zu bringen.
Schon das von mir oben genannte Beispiel eines Bürgersteigs zeigt, dass foot=designated nicht geeignet ist, um zu verdeutlich, dass der Fußweg durch Verkehrzeichen 239 ausgeschildert ist. In Deutschland gibt es viel zu viele andere Möglichkeiten, die aus einem Weg einen für Fußgänger vorgesehenen Weg (foot=designated) machen.
Was ist jetzt so schlimm an highway=footway + foot=designated?
Das ist richtig. Ich wollte auch nicht zum Ausdruck bringen, dass ich nur bei einem Zeichen 239 foot=designated verwende. Ein Gehweg/Bürgersteig bekommt bei mir ein footway=sidewalk, womit theoretisch die rechtliche Situation eindeutig erfasst ist.
Auch außerorts, sofern man den Weg nicht als separaten Feldweg interpretieren kann …
Das Zeichen ist nach § 2 StVO auch alleinstehend möglich, wenn auch nur für linke Radwege.
Die Schrittgeschwindigkeit etc. ist nur bei der Kombi 239 + 1022-10 definiert.
Das 1022-10 rechts alleinstehend kann man daher nur wie ein 1022-10 links alleinstehend interpretieren, nämlich als nicht benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg nach § 2 (4) “ohne 240”, jede andere Interpretation (wie mit 239 zusammen, weil 239 nicht nötig) ginge m.E. über das hinaus, was man in einen Gesetzestext reininterpretieren darf, wenn man über eine andere gleichwertige Argumentationsschiene zu einem anderen Ergebnis kommt.
Nicht nur für Gehwege … Dein obiges Bsp. zeigt, dass es für Radwege nicht anders ist und der andere aktuelle Faden zum 260 zeigt, dass gleiches auch für Motorrad- und Motorautowege gilt …
Mach dem Weg schmal und paar Stufen an die Enden und schon ist er nur für nichtgebrechliche Fußgänger designiert, weil für alles mit Rädern ungeeignet …
Etc.
Das 239 ist aber nur mit traffic_sign korrekt erfasst.
foot=designated kann auch aus anderem Grunde (am path) korrekt sein, f=d ist für 239 also keine eindeutig umkehrbare Beschreibung.
(BTW: Ich bin erst die Tage einen Weg geradelt, der nur für den Rückweg ein 239 gehabt hätte …)
Ist das so, auch in Bezug auf das Verbot, auf einem Fußweg zu reiten? Ich war bislang davon ausgegangen, dass es außerorts für das Reitverbot eine Ausschilderung als Fußweg braucht und sich das nicht allein aus dem trennen Bordstein ergibt.
Ja, das ist richtig. Nur traffic_sign an einen Weg zu taggen ist ja auch nicht unumstritten.Tja, vielleicht fange ich doch an traffic_sign an die Wege zu taggen.