Flucht- und Rettungspläne abzeichnen

Hallo,

ich würde ich gerne wissen ob es legal ist wenn man sich solche ausgehängten Flucht- und Rettungspläne (bei Wikipedia) abfotografiert und dann in die OSM überträgt?

es gibt zwar schon einen Thread zum Thema Eure Meinung zu meiner Idee zum indoor-Mapping, da ich den jetzt aber nicht wieder ausgraben möchte, eröffne ich mal einen neuen.

Kann das vielleicht jemand spezifizieren oder weiß jemand ob es legal ist oder vielleicht nur in Einzelfällen erlaubt?

Ansonsten wären diese Pläne halt echt eine gute Quelle. Das muss ja nicht mal genau dazu benutzt werden um einzelne Räumlichkeiten einzutragen sondern auch einfach nur um die Lage eines POI-nodes in einem riesigen Gebäude zu erfassen.

Wie sieht das also rechtlich aus?

Meiner Meinung nach ist das nicht legal. Was man auf einer Fläche darf, bestimmt der Eigentümer.

Auf öffentlichem Grund sind Aufnahmen erlaubt, die Regeln (Gesetze) werden oft als “Panoramafreiheit” https://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit bezeichnet.

Auf Privatgrundstücken, insbesondere innerhalb von Gebäuden, gilt das Hausrecht des Eigentümers bzw. des Besitzers und man muss dessen Genehmigung einholen.

Man findet zu diesem Thema tausende Links. Vielleicht genügt dieser zum Thema “Preußische Schlossanlagen” https://upload-magazin.de/blog/1889-was-darf-ich-fotografieren-der-fall-preusische-schlossanlagen-und-seine-konsequenzen/, auch wenn es hier um gewerbliche Fotos geht. Das Urheberrecht gilt aber für alle.

Man darf aber die zugänglichen Räume durch Abschreiten und Schätzen skizzieren und mit dem ausgehängten Plan vergleichen.

Bernhard

Ging es nicht darum, ob PLÄNE abgekupfert werden dürfen? Das halte ich jedenfalls auch für illegal (Copyright)

Gruss
walter

Eben, die Panoramafreiheit würde ja eigentlich höchstens ins Spiel kommen wenn ich die Fotografie des Planes veröffentlichen wollte, das will ich ja aber nicht, sondern ihn lediglich abzeichnen und das von mir erstellte Bild bspw. nur lokal als Hintergrund in JOSM zum Abzeichnen für mich verwenden.

Und dann stellt sich halt die Frage ob man mit dem Abzeichnen eine Urheberrechtsverletzung begeht. Da die Pläne ja nach DIN normiert sind bieten sie eigentlich keinen Spielraum um eine eigene schöpferische Leistung darin unterzubringen. Sowieso abstrahiert man die Informationen ja auch nur und die Fotografie des Planes wird nirgends veröffentlicht.
Ob so ein kleiner Plan als Datenbank angesehen werden kann, wie es wohl bspw. bei topographischen Karten der Fall ist, ist fraglich.

Also ich als Laie würde keine Probleme sehen wenn man ein Bild eines solchen Planes macht, erst Recht nicht wenn die Hausordnung nicht verbietet Fotos zu machen, dann dieses Bild lokal auf seinem Rechner als Hintergrundebene in JOSM zu legen und diese abzuzeichnen. Aber ich bin halt nur ein Laie und zu der Thematik, eben speziell zum Urheberrecht der normierten Flucht- und Rettungspläne finde ich nichts aussagekräftiges.

Hallo Yokr,

Das möchte ich mal bezweifeln. Ich habe schon Flucht- und Rettungspläne gezeichnet und da hat man schon noch einen gewissen Gestaltungsspielraum. Wenn kein Wert auf das Erscheinungsbild gelegt wird, klebt man einfach ein paar Symbole auf den Grundriss und legt es auf den Farbkopierer (war nicht der Stil meines Arbeitgebers). Wenn man etwas anspruchsvoller an die Sache herangeht, hat man immer noch Spielraum, wo genau man im CAD Pfeile und Symbole platziert. Über den Grundriss des Gebäudes selbst, welcher eine schöpferische Leistung des Architekten ist, möchte ich mal nicht reden.

Wir sind hier bei OpenStreetMap und nicht bei der Wikipedia. Daher sind wir bei OSM deutlich strenger was Urheber- und Datenbankschutzrechte angeht. Es ist nicht das Ziel des OpenStreetMap-Projekts, die Freiheiten des Urheberrechts bis an die äußersten Grenzen auszunutzen. Diese Grenzen sind von Land zu Land verschieden. OSM-Daten sollen jedoch weltweit nutzbar sein.

Wenn die Rechtslage uneindeutig ist, gehen wir bei OSM immer zur sicheren Seite hin.

Selbst wenn du die Erlaubnis hättest, den Plan abzuzeichnen, würde ich es nicht blindlings tun. Die Grundrisse sind nicht zwangsläufig aktuell. Das Datum im Stempelfeld des Flucht- und Rettungsplans ist das Datum, an dem der Plan gezeichnet (bzw. vom Chef des Zeichners für gut befunden wurde). Der Grundriss kann älter sein!

Viele Grüße

Michael

[1] Was zur Folge hat, dass das Atomium in Brüssel zwar in der deutschen Wikipedia abgebildet ist, nicht aber in der französischen. In Deutschland gibt es eine Panoramafreiheit, in Belgien und Frankreich hingegen nicht.

Aber Hallo, ein Plan ist kein Panorama. Ein Plan ist ein Dokument und als solchen unterliegt es dem Copyright.

Ich nutze die Pläne vor-Ort um mir eine groben Überblick über die Indoor-POIs zu verschaffen. Den Plan sollte man natürlich nicht “1-zu-1” abmalen.

Einfach den Eigentümer/Betreiber fragen …

+1

Zu dehnen und herbeizuinterpretieren bringt nichts. Für OSM muß es ganz eindeutig erlaubt sein. Wir können es uns nicht leisten, die Datenbank mit angreifbaren Quellen zu vergiften. Am besten liegt eine schriftliche Erlaubnis des Copyrightinhabers vor.
Daten aus zweifelhaften Quellen werden wieder entfernt.

bye, Nop