Das Problem ist, dass die beiden Abbiegespuren (Lorscher <-> Glashüttener) beide mit maxspeed=50 getaggt sind, aber die Lorscher Str. (straight) hat maxspeed=30. Verständlich, dass der Router den Schlenker als schneller wertet.
Wirklich?
1.) Ist für Dich nicht entscheidend, welche Höchstgeschwindigkeit dort wirklich gilt?
2.) Würdest Du dort eine TR erstellen, auch wenn es diese in der Realität gar nicht gibt?
Ein Router der diese Route (mit einem solchen Zickzack) errechnet ist wohl nicht der Beste?!
Die Sperrfläche könnte ich theoretisch mit Schlenker umfahren, aber die linke Spur von SO ist reine Linksabbiegerspur und deshalb darf ich nicht geradeaus.
Wenn es denn sein muss, wäre eine TR erlaubt, aber ein Router dürfte nie und nimmer so einen Schlenker vorschlagen, der Knick müsste mindestens eine saftige Zeitstrafe bekommen.
Die 50 für die beiden Abbiegespuren glaube ich auch nicht, denn spätestens ab Kreuzungsmitte sind sie Teil der Lorscher Straße mit Tempo 30.
Ja welches maxspeed gilt denn nun auf der Linksabbiegerspur? Die 30 km/h von wo ich komme oder die 50 km/h wohin ich fahre?
Falls letzteres gelten sollte, dann müsste die Geradeaus-Spur aber auch ein maxspeed=60 bekommen.
Die Frage erübrigt sich. Es gibt dort in der Realität eine TR!
Da wäre ich mir nicht sicher, denn die andere hat auch 50 km/h. Beim Routing kann ich mir schon vorstellen, daß sich das entsprechend auswirkt. …ungeachtet dessen, natürlich Abbiegebeschränkungen!
Wer so fährt, wie der Router vorschlägt, würde die Sperrfläche nicht überfahren.
pebogufi:
Also TurnRestriction rein.
So würde ich das auch lösen.
sehe ich auch als fehlende turn-restriction, weil man zwar nicht die Sperrflächen überfahren muss, aber wer sich auf die Linksabbiegerspur einordnet muss dann auch links abbiegen.
Aus praktischer Sicht entscheidender - da man im Gegensatz zum bizarren doppelten Abbiegemanöver dies hier durchaus gerne tun würde - ist, ob ein U-Turn erlaubt ist. Hier steht kein VZ 272 und Router werden es in Betracht ziehen. Sicher schwierig ohne Überfahren der Sperrflächen zu wenden, aber z.B. für ein Motorrad nicht unmöglich. Intuitiv hätte ich angenommen, dass es verboten ist, aber meine 25 Jahre Führerschein helfen mir nicht dabei, dies definitiv auszuschließen.
Und wer das schlussendlich einträgt, bitte gleich die noch nicht verzeichneten Gebäude am Straßenrand ergänzen.
Andere Vorschlagsvariante, die Geometrie anpassen - das lane-mapping zum lane-tagging adjustieren, da Sperrflächen meist sowieso keine bauliche Trennung sind, also z.B. so siehe: