Zum Verkehr auf Privatgelände hab ich ein Gerichtsurteil gefunden. Da war jemand ohne Führerschein in ein Auto gestiegen, das ihm nicht gehört, hatte damit ein anderes Auto beschädigt und sich davongemacht. Das fand auf einem privaten Grundstück statt. Dort waren Autos geparkt, es gab ein Tor zu dem Grundstück, das tagsüber offen stand und nachts geschlossen war.
Er ist dann wegen Fahrerflucht und fahren ohne Führerschein angeklagt worden. In erster Instanz verurteilt, in der Revision freigesprochen, weil die StVO auf dem Grundstück nicht gilt (was das erste Gericht ja anders sah).
https://www.burhoff.de/asp_beschluesse/beschluesseinhalte/614.htm
Es ist also tatsächlich kompliziert.
Schilder helfen da beim Taggen eines Wegs nicht weiter. Oft gibt es keine. Trotzdem kann es sowohl ein privater Weg wie auch ein rechtlich betrachtet öffentlicher Weg sein, der tatsächlich von durchgehenden Fußgänger evtl auch Radfahrer genutzt wird und wo diese Nutzung geduldet wird. Ohne Ortskenntnis nicht feststellbar. Und auch dann schwierig.