Falsche Beschreibung von Zweirichtungsradwegen

In
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Bicycle/Radverkehrsanlagen_kartieren
stand seit langem, Beidrichtungsradwege seien mit Zeichen 1000-32 (senkrechtes Pfeilpaar) ausgeschildert.

Das trifft aber nur für Beidrichtungsradwege OHNE Benutzungspflicht zu, die erst seit 2014 möglich sind und entsprechend selten.
Beispiel https://commons.wikimedia.org/wiki/File:443Kirchbachstr2Richt0Pflicht.jpg

An Beidrichtungsradwegen MIT Benutzungspflicht steht links der Fahrbahn in aller Regel nur eines der drei B-Pflicht-Schilder (237=Radweg, 240=gemeinsamer_Fuß-und_Radweg oder 241=getrennter_Fuß-und_Radweg). Dass Verkehr in beiden Richtungen vorgesehen ist, ist ja klar, wenn man den Radweg auch links der Fahrbahn benutzen soll.
Beispiel: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Z.237_Osterholzer_Heerstr.JPG

Für die Beschilderung rechts der Fahrbahn wird 1000-31 zusätzlich zum blauen Radwegschild in den VWV zwar empfohlen aber nicht vorgeschrieben.

Meine entsprechenden Korrekturen in der Anleitung wurden in den letzten Tagen mehrfach wieder gelöscht von User:Hb (es gibt nur die Diskseite User talk:Hb), der wahrscheinlich identisch ist mit User:U715371

macht euch bitte klar, dass die Löschung sachbezogener korrekter Informationen Vandalismus ist.

Beste Grüße
Ulrich

Hallo ulamm,

ich habe keine profunde Kenntnisse zu Zeichen 1000-32, aber finde deine Analyse nachvollziebar. Wenn hier oder auf der Talk-Seite keine weiteren Wortmeldungen kommen dann können wir das Wiki entsprechend ändern.

Hallo Jojo,

die von ulamm angesprochende Ungenauigkeit ist schon lange (min. 6 Wochen) nicht mehr vorhanden. Im Wiki steht jetzt

 In der normalen Richtung (wenn der Radweg in Fahrtrichtung aus betrachtet rechts der Straße liegt) kann dies zusätzlich durch das Zeichen Zusatzzeichen 1000-31.svg unter dem Zeichen Zeichen 237.svg,Zeichen 240 - Gemeinsamer Fuß- und Radweg, StVO 1992.svg,Zeichen 241-30.svg oder durch Zusatzzeichen 1000-33.svg alleine bzw. unter dem Zeichen Zeichen 237.svg,Zeichen 240 - Gemeinsamer Fuß- und Radweg, StVO 1992.svg,Zeichen 241-30.svg angezeigt werden. 

Weitere Änderungen sind m.M.n. dazu also nicht mehr notwendig.

Gruß
Hubert