Fahrradstraße für Autos freigegeben aber mit Überholverbot

Hallo,

kann mir jemand weiterhelfen, wie man das einträgt?

https://ibb.co/0CfVhWq

Also Fahrradstraße mit
bicycle_road=yes

Motorrad und Auto frei mit
motorcar=yes
motorcycle=yes
mofa=yes
moped=yes

Aber wie dann das Überholverbot für Autos?

Vielen Dank.

Hallo,

Das ist etwas zu viel, lässt sich abkürzen mit motor_vehicle=yes, denn so ist es auch beschildert.

overtaking=no

Alles klar, vielen Dank.

Die “freigewordenen” :wink: Felder kann man dann dafür verwenden, dass Reiter und Fuhrwerke ausgeschlossen sind … :roll_eyes:

Damit dürften doch auch Radfahrer die Autos und andere Radler nicht überholen, oder?

das sollte bei bicycle_road implizit sein

das reicht nicht aus. Überholverbot gilt gegenüber einspurigen Fahrzeugen. Fahrräder dürften demnach Autos überholen.
Problem: es gibt auch mehrspurige Fahrräder und Autos dürfen Autos überholen. Und dürfen einspurige Kfz überholen?

an Hindernissen darf man doch eigentlich trotz Überholverbot vorbeifahren, oder? Ich bilde mir ein in der Fahrschule gelernt zu haben, dass man z.B. an einem extrem langsam fahrenden Traktor vorbeifahren darf trotz Überholverbot, weil der als quasi stehend gesehen wird. Oder ist das ein Trugschluss?
overtaking=no reicht für das neue Schild sicherlich nicht aus, da brauchen wir wohl was neues…

Habe mal in die StVO paragraph 5 gesehen, da scheint sich das Wort „überholen“ auch auf Fußgänger zu beziehen:

(3) Das Überholen ist unzulässig:

  1. bei unklarer Verkehrslage oder
  2. wenn es durch ein angeordnetes Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) untersagt ist

(5)….Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.

https://dejure.org/gesetze/StVO/5.html

Beim neuen Überholverbot von Fahrrädern dürfen andere Kfz. auch nicht überholt werden, und mehrspurige Fahrräder dürfen überholen weil es keine Kraftfahrzeuge sind, steht in den Erläuterungen:

Wer ein mehrspuriges Kraftfahrzeug führt, darf ein- und mehrspurige Fahrzeuge nicht überholen.

Das halte ich so für nicht korrekt. Laut Anlage 2 StVO gebietet das Vz 277.1 “Wer ein mehrspuriges Kraftfahrzeug führt, darf ein- und mehrspurige Fahrzeuge nicht überholen.”.
Demnach dürfen Autos andere Autos nicht überholen. Auch dürfen mehrspurige Fahrräder trotzdem überholen, da sie keine Kraftfahrzeuge sind.

Das halte ich für einen Trugschluss. Ein sich bewegender Traktor ist Teilnehmer am fließenden Verkehr und ist mMn bei Überholverbot auch nicht zu überholen. Wenn das Überholen von Traktoren (bzw. eigentlich “Kraftfahrzeuge und Züge bis 25 km/h”) vorgesehen ist, so ist zusätzlich zum Überholverbot (Vz. 276) das Zusatzzeichen 1049-11 angebracht.

Du musst schon §5 und die VZ, einschl. dem neuen VZ auseinanderhalten.

nur mit Zusatzzeichen 1049-11

das kommt davon, wenn selbst einschlägige Webseiten wie bußgeldkatalog umd adac nur eine Interpretation wiedergeben anstatt den Original Verordnungstext.

Nur noch mal zum Verständnis: bei VZ 277.1 darf ein mehrspuriges Kfz kein anderes Fz überholen? Mit einem einspurigen Kfz, also Mofa, Moped und Motorrad, darf man alle anderen Fahrzeuge überholen? Mit nicht-motorisierten Fz, also auch mehrspurigen wie Lastenräder, darf ich alle anderen Fz überholen?

Und der Unterschied zu VZ 276? Kfz, egal ob ein- oder zweispurig, dürfen grundsätzlich niemanden überhole, egal wieviel Spuren und wie langsam das zu potentiell überholende Fahrzeug ist. Mit nem Fahrrad darf aber überholt werden.

irgendwo wird es aber eine Grenze geben, wenn z.B. Böschungsarbeiten stattfinden und da auch ein Fahrzeug gaaaanz langsam nebenher fährt, da wird man vorbeifahren dürfen?

rechtlich gesehen: nein, da gibt es keine Grenze.
menschlich gesehen: wird das wohl kaum jemand anzeigen geschweige denn ernsthaft gerichtlich verfolgen. Aber: passiert beim Überholen ein Unfall, dann trifft die ganze Härte des Gesetzes

So mein Verständnis, ja.

Die Anlage 2 StVO sagt dazu “Die nachfolgenden Zeichen 276 und 277 verbieten Kraftfahrzeugen das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen.”. Das heißt, bei einem Vz. 276 dürfen einspurige Fahrzeuge wie Fahrräder oder Mofas von allen anderen Fahrzeugen überholt werden.

ich meinte die Grenze zwischen “Überholen” und “Vorbeifahren”. Wenn man den Vorgang als “Überholen” einstuft, dann ist es bei Überholverbot nicht erlaubt.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Dass vor dem VZ noch etwas steht habe ich irgendwie ausgeblendet. :frowning:

… und dann gibt’s da noch das Überholverbot per durchgezogener Linie, wenn’s nicht für die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände reicht.

Danke allen fürs Anstechen des Wespennestes … :roll_eyes:

Fahrlehrer erzählen viel, wenn der Tag lang ist. Nicht immer korreliert ihr Erzähltes mit der StVO … :roll_eyes:

Die meisten Trecker inzwischen nicht mehr, denn dieses Zz bedeutet nicht “Trecker frei”, wie das Smbol vermuten lassen würde. § 39 definiert das Symbol wie folgt:

Und welcher moderne Trecker schleicht noch mit nur 25 durch die Lande?