wie werden Fahrradparkplätze, die nicht für die Öffentlichkeit gedacht sind -
also beispielsweise Kundenparkplätze aber vor allem auch Fahrradbügel in Hinterhöfen / vor Wohnhäusern richtig erfasst.
Habe bisher ein access = private | customers gesetzt, würde da gerne einmal Feedback zu haben.
Ein weiteres Problem ist, dass Opencyclemap diese Parkplätze aber ohne Beschränkung einzeichnet, was im allgemeinen nicht so hilfreich ist.
Benötige die Daten für statistische Zwecke.
Hier ein Beispiel aus einer Siedlung in Augsburg: https://overpass-turbo.eu/s/ZAS
@dieterdreist: Werde denen mal eine Mail schreiben @pebogufi: Es handelt sich um einen öffentlich begehbaren Hinterhof einer größeren Wohneinheit und ist somit öffentlicher Raum - ist kein privater Garten oder so.
Allgemein gefragt: Gibt es dazu ein genaueren Artikel der auf diesen Punkt eingeht ?
Ich würde argumentieren, dass Radinfrastruktur eine öffentliche Angelegenheit ist. Wenn beispielsweise in einem Neubaugebiet Fahrradbügel für Eigenheime per Stellplatzordnung angeordnet werden, können dieses erfasst werden ?
Ein privater Pool im Garten hingegen ist natürlich irrelevant für OSM.
so richtig öffentlicher Raum ist das nicht (sofern es ein Privatgrundstück ist), aber es ist auch nicht so privat wie ein Garten oder eine Wohnung. Halböffentlich.
Im Gegensatz zu Auto-Parkplätzen, die oft mit “Privat etc.” gekennzeichnet sind, habe ich das bei Fahrradständern bisher nicht gesehen.
Da Fahrräder (bisher) keine Kennzeichen haben, ist die Nachverfolgung von unberechtigten abgestellten Fahrrädern schwierig.
Die Tatsache, dass der Hinterhof ohne Hindernisse wie Zaun oder Tor begangen werden KANN, bedeutet nicht automatisch, dass er auch durch die Allgemeinheit begangen werden DARF. Auch bei dem Grundstück wo ich wohne KANN man auf verschiedenen Wegen ohne Zaun oder Tor auf das Grundstück gelangen, trorzdem ist es ein PRIVATES Grundstück und damit NICHT ÖFFENTLICH.
Such mal nach „halböffentlich“, die Anzahl der Treffer müsste eigentlich schon ausreichen dass man erkennen kann, dass das nicht nur eine fixe Idee von ein paar OpenStreetMapmappern sein kann.
Wikipedia hat diese Definitionen:
Private und öffentliche Räume:
private Räume, insbesondere Wohnräume / Wohnungen, aber auch Hotelzimmer usw.
öffentliche Räume, die nicht den Hausnutzern vorbehaltenen Räume um, an und in Gebäuden in Sinne einer Sekundärverwendung und Schnittstelle.
halböffentliche Räume: Räume, die einer eingeschränkten Öffentlichkeit zugänglich sind: z. B. Schulen, Gemeinschaftsräume in Wohnhäusern usw.
Privat oder öffentlich ist eine Frage des Rechts - wer ist Eigentümer. Und das ist keine Frage wie ICH das SEHE,
sondern wie das Gesetz, Rechtsverordnungen usw. das festlegen.
Ein Aspekt ist die rechtliche Lage, niemand und nichts zwingt einen Besitzer, Fremde von seinem Grundstück auszusperren. Privatweg - Durchgang erlaubt.
@pebogufi
Dass es nicht nur privat vers. öffentlich gibt, sondern auch den sog. “halböffentlichen Raum” ist in der Stadtplanung eine Binse.
Einfach mal googeln,
so können Grünbereiche und Block-Innenbereiche einer Siedlungsgemeinschaft durchaus als halböffentlich gelten.
Das Grundbuch hilft da nicht weiter, eher schon die Ausschilderung vor Ort.