Das reicht nicht wirklich. Es gibt oft eine Formulierung ähnlich zu “auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen” ohne das dies bedeutet das man jederzeit nur Schrittgeschwindigkeit fahren darf. (z.B. Waldwege, Grünanlagen, gemeinsame Rad-Fußwege)
Hier ist jetzt der Unterschied:
- muss ich jederzeit Schrittgeschwindigkeit fahren
- muss ich nur bei Bedarf Schrittgeschwindigkeit fahren und ggf. anhalten
Das zweite ist für das Routing schwer zu quantifizieren weil es ja in erster Linie von der Verkehrsdichte auf dem Weg abhängt