Das sind, wie von Dir auch beschrieben, Radroutenschilder, daraus kann man kein “access” Befahrrecht ableiten (leider
), weil es immer wieder vorkommt, dass solche Routen über Wege laufen, die nicht befahren werden dürfen. Dazu gab es hier bereits einige Beispiele. Das ist natürlich nicht logisch oder sinnvoll, klar.
Man kann es auch so sehen, dass die Wege (aufgrund der Route) fürs Fahrradfahren gedacht sind, aber das meinte ich, es ist kein “access” im Sinne von OSM.