EvanE
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Genauso wie ein GPX-Track jemandem gehört und dieser über die
Verwendung entscheiden darf.
Die Zusammenstellung und Ausschilderung eines Weges kann einen Markennamen
begründen. Auch kann ein Wegesymbol/-name als Marke eingetragen sein.
Das ist in Deutschland zum Beispiel beim Symbol des Rheinsteig der Fall.
In Frankreich kommt noch hinzu, dass diese Wege zentral durch die … entwickelt,
erfasst, ausgeschildert und gepflegt werden. Und die haben Markenschutz für die
Namen/Symbole der Wanderwege.
Das ist dann in etwa so zäh wie ein Landesvermessungsamt bei uns.
Der Ansatz für die Anfrage ist übrigens meiner Meinung nach falsch.
Man sollte denen anbieten für einen Euro je Kilometer die Strecken
als Werbemaßnahme in OSM einzutragen (und aktuell zu halten).
So wird nämlich ein Schuh draus. Ein Eintrag in OSM erhöht die
Bekanntheit der Wanderwege, was die Chancen die Produkte der …
über ihre Wanderwege zu verkaufen deutlich erhöht.
In Summe eine sehr kostengünstige Marketingmaßnahme.
JM2C
Edbert (EvanE)