für welches Objekt die Hausnummern gelten (Gebäude, Grundstück, Eingang, etc.) kommt auf die Gegend und auch auf den Einzelfall an. AFAIK legen das die Gemeinden fest, könnte aber auch bereits auf Landesebene geregelt sein, die Einzelfallentscheidung macht aber eine kommunale Behörde/Amt.
Hier z.B. das entsprechende Gesetz für Berlin:
http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=GrNrV+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true
Grundsätzlich sehe ich es auch so, dass es viel wichtiger ist, überhaupt eine Adresse am ungefähren Ort gemappt zu haben, als die Details alle “perfekt” zu gestalten. Verbessern kann man sowieso später immer noch. Sofern sich nicht mehrere Gebäude auf demselben Grundstück befinden ist es sowieso nicht so wichtig ob man ein Building oder eine größere Fläche damit bezeichnet, zumal bei Grundstücken die keine öffentliche Nutzung haben (kein POI sind, wie z.B. Schulen, Feuerwehr und Polizei, Museen, Krankenhäuser etc.). Sofern es bereits einen POI gibt, der ein oder mehrere Gebäude umschließt, würde ich die Adresse dort anbringen und auf den Gebäuden weglassen (außer sie haben spezifischere Adressen).