Wenn man die bei Commons berücksichtigen muss (was ich bezweifle: die DSGVO hat vornehmlich für Unternehmen und Behörden Gültigkeit, nicht für Privatpersonen, die Bilder veröffentlichen), dann muss man sie auch bei jedem anderen Upload berücksichtigen. Insofern schafft der Wunsch, die Bilder auf commons zu haben statt im Web verstreut, in dieser Hinsicht keine höheren Verpflichtungen.

–ks