Erfassung personenbezogener Daten vs. Firmenangaben

Irgendwo in der DSGVO steht etwas, dass die betroffene Person zur Verarbeitung ihrer pbD ihr Einverständinis geben muss. Auch wenn diese öffentlich sind. Z.B. dürfen Addressbuchverlage nicht rumgehen und Briefkästen und Klingelschilder fotographieren und in ihrer IT verarbeiten.

muss mindestens vorliegen, bevor ich dieses Daten erfasse.

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