Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Bundeswaldgesetzes

Nun, das kann dann mitunter schneller gehen, als man denkt… Eigentümer leht sich süffisant zurück “ja das war mal früher was… war aber nicht mehr gepflegt und benutzt” und grinst dich dreckig an. Vor Ort hat man vielleicht noch ein paar Spuren, weil dem Waldbesitzer das aber eh ein Dorn im Auge war, hat er schon längst “vorgearbeitet”.

Wenn es dann zu einer Neubeschilderung eines eigentlich bereits ausgewiesenen Wanderweges kommt, grinst er weiter würde auf eine Genehmigung beharren, die er verweigert (oder sich ordentlich bezahlen lassen will).

Hier bei mir ist Wanderwege überwiegend übers Ehrenamt aufgebaut… Es wäre ein stückweit ein Todesstoß dessen…

Das Problem ist auch letztendlich,.daß es kaum eine gute saubere Dokumentation gibt, den den Status Quo der ausgewiesenen Wege zeigt, die einen Bestandsschutz zeigen würden… Wir bei OSM haben ansatzweise was, die Datenlage ich aber ob der unterschiedlichen Mapper-Dichte extrem unterschiedlich und kann angezweifelt werden.

Ob z.B. alle Routen um Briesen und Oderin wie ich sie mal erfasst habe, so noch nachvollziehbar sind, wage ich mittlerweile zu Bezweifeln.

Für mich würde diese Regelung eine wege- und benutzungsrechtliche Sicherung auch von Bestandsrouten von den zuständigen Stellen nachsich ziehen → erheblicher Ausweitung des Verwaltungsaufwandes…

Sven

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