Dann hat dich dieser Eisebahner falsch informiert. Denn jeder, welcher auch andere Infrastruktur nutzen möchte, also wenn die Museumsbahn auf den Gleisen der DB Sonderfahrten durchführen möchte, müssen sie ihre Infrastruktur zur Verfügung stellen. Das ist gesetzlich geregelt.
Ausnahmen sind lediglich, wenn die Infrastruktur in einen anderen Rechtsraum fallen. Also zum Beispiel Werksbahnen für Bergwerke, welche nicht unter der Aufsicht des EBA bzw. des Landesbeauftragten für NE Bahnen stehen.