Bin eben auf dieses CS aufmerksam geworden, in dem @DrmedWurst24513 den geplanten Neubau des “Rudersdorfer Tunnel” eingetragen hat. Als Quelle nennt er diese Seite:
Der eigentliche Plan findet sich über den Downloadtab im dortigen PDF (Präsentation Projekt Stand 2022) auf Seite 6 und identisch im PDF (Planungsstand 2024) auf Seite 8.
Die Erfassung an sich finde ich vorab ok (die Tunnel selbst fehlen noch), allein die Quelle lässt mich fragen:
Ist hier ein Abpausen zulässig
mcliquid
(mcliquid)
April 14, 2026, 8:09am
2
Ein ähnlicher Fall wurde erst vor wenigen Tagen diskutiert, vielleicht kannst du dir dort ein paar Antworten für dich ableiten
Bei anstehenden Baumaßnahmen wie z. B. dem Neubau von Straßen veröffentlicht die zuständige Behörde in der Regel eine Karte derselben. Ich bin mir unsicher, ob ich von der Karte abzeichnen darf, oder ob diese urheberrechtlich geschützt sind.
Konkret geht es um den Neubau der L 259 Ortsumgehung Rißtissen . Das Regierungspräsidium Tübingen veröffentlichte eine Ausführungsplanung, die aber laut dem Dokument von einem privaten Ingenieurbüro erstellt worden ist.
uvi
(Uwe)
April 20, 2026, 3:39am
3
Wobei ich hier zu bedenken gebe: Die Deutsche Bahn ist keine Behörde!
3 Likes