Einteilung von Freiheitsgraden von freien (Geo)daten

Hallo,

ich sitze nach meiner “Winterpause” nun wieder an meiner Arbeit zu Freien Geodaten.
Ich versuche mich an einer Einteilung von “freien Geodaten” nach verschiedenen “Freiheitsgraden” und würde hier gern zur Diskussion anregen, wie eine solche Einteilung erfolgen könnte. Was könnten Kriterien sein und wovon ist eine solche Einteilung abhängig? Ist es überhaupt möglich, eine Einteilung allgemeiner Freiheitsgrade zu schaffen, worin sich Lizenzen einordnen lassen?

Klar erscheint mir die obere und untere Grenze, doch wie könnte eine Einteilung zwischen Gemeinfrei und Unfrei aussehen?

  1. Freiheitsgrad (Open Data nach OKF)
    Public Domain, CC Zero
    Keine lizenzrechtliche Einschränkung
  2. Freiheitsgrad
  3. Freiheitsgrad

    X. Freiheitsgrad: (Proprietäre Geodaten)
    Frei zur Verwendung, sonst nix (zB GoogleEarth)

Beste Grüße,
Martin

Hmm aus meiner Erfahrung:

-Public Domain
-Copyleft (CC)
-PD/CC aber non commercial/privater oder wissenschaftlichen Nutzung
-frei zur Betrachtung
-properitär

Ich denke, so einfach als Rangliste lässt sich das nicht fassen. Letztlich gibt es vor allem 4 relevante Punkte (man könnte sicher mehr finden, oder hält manche für weniger relevant, aber ich fass das jetzt der Einfachheit halber mal so): Attributierung, kommerzielle Verwendung, Veränderung und Weitergabebedingungen.
Besonders frei sind alle die Lizenzen, die nichts davor erfordern bzw. verbieten, wie PD oder CC0.
Etwas unfreier und je nach Anwendungszweck eben dann nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind Lizenzen, bei denen mindestens einer der einschränkenden Faktoren zutrifft, wie CC-by (Attributierung).
Noch weniger Freiheiten, wenn man sich an zwei der Punkte halten muss, wie bei CC-by-sa (Attributierung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen), CC-by-nd (Attributierung, keine Veränderung), etc.
Auch drei Punkte können Betroffen sein, wie bei CC-by-nc-sa (Attributierung, keine kommerzielle Verwendung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen).
Auch wenn alles vier betroffen sein sollte, wozu mir aber gerade kein Beispiel einfällt, würde man noch von einer freien Lizenz sprechen, hat aber schon arge Einschränkungen.
Am unteren Ende kommen dann natürlich proprietäre Lizenzen, die all dass genannte garnicht oder nur unter strengen Auflagen (wie Bezahlung) erlauben.

Aber wie gesagt, im Mittelfeld gibt es IMO keine klare Abstufung, sondern verschiedene Konzepte, die verschiedene Ansprüche stellen und damit für verschiedene Anwendungen unterschiedlich brauchbar sind. Man mag behaupten, eine nd-Lizenz (also no derivatives) oder eine nc-Lizenz (also non-commercial) sei restriktiver als eine by-Lizenz, aber ich könnte mir auch genauso gut Anwendungen vorstellen, in denen eine Namensnennung nur schwer machbar oder nicht gewollt ist, es aber nicht notwendig ist, das lizenzierte Objekt abzuändern oder in denen keine kommerzielle Verwendung erfolgt, so dass man mit einer entsprechenden Lizenz besser bedient wäre. Wobei man anmerken muss, dass Attributierung eigentlich immer notwendig ist, selbst bei PD, zumindest bis zu einem gewissen Grad.

@errt: Im Prinzip finde ich die Einteilung nach den 4 Freiheitsgraden recht sinnvoll. Allerdings wie du schon sagst kann es Fälle geben, da sind Grad 2 und 3 gleichwertig, weil der zusätzlich gesperrte Faktor unerheblich ist.

Grad 4 wäre wohl sowas: http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/de/

Ich würde die Nummerierung genau andersherum machen: je mehr Freiheitsgrade, desto mehr kann/darf ich damit machen.
Analog zur Technik würde ich aber sagen, dass 3 Freiheitsgrade nicht immer die drei gleichen Freiheitsgrade sein müssen…

Viele Grüße.

@aighes: Ich hätte das eher bei Grad 3 eingeordnet. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber soweit ich das sehe, dürfte man ein so lizenziertes Werk unter einer anderen Lizenz verbreiten, wenn Attributierung, Nicht-Kommerzielle Nutzung und Unveränderlichkeit gewahrt bleiben. Also eben kein share-alike als vierte Einschränkung. Ich bin allerdings kein Fachmann und kann daher durchaus falsch liegen und die Bedingungen implizieren ein share-alike.

Die Abstufung von “X ist freier als Y” ist schwierig…

“CC0 ist freier als CC-BY-SA, weil mit PD-Daten darf ich alles machen, was ich will” und “CC-BY-SA ist freier als CC0, weil damit wird erzwungen, dass aus freien Daten wiederum freie Daten entstehen” sind zwei Aussagen, die man beide vertreten kann.

Mach ne Matrix zum ankreuzen :wink:

Hallo Martin

Oliver Kühn hat sich einige Gedanken zu dem Thema gemacht. Leider liefert im Augenblick sein Blog einen Fehler. Sonst hätte ich dir zu openstreetmap-odbl-license-free-data als Startpunkt geraten. Er hat aber noch weitere Artikel zum Thema freie Daten in seinem Blog.

Eine einfache oder gar lineare Einteilung wird nicht gehen, wie andere schon ausgeführt haben.

Edbert (EvanE

Genau das hatte ich vor! :slight_smile:

Also Grundlage wollte ich die 11 Kriterien der Open Data Definition der OKF verwenden (http://opendefinition.org/okd/). Je nach Freiheitsgrad, stimmen Kriterien überein oder nicht. Ich zweifle aber so langsam an der Sinnhaftigkeit…

Auch die Aussage, dass man dazu keine eindeutige Aussage treffen kann, ist eine Aussage :wink:

Danke für eure Diskussion!

Ich habe einen Versuch gestartet, eine Matrix zu erstellen, aus der ersichtlich werden soll, welche Kriterien nach der Open Definition von den jeweiligen Lizenzen erfüllt werden.
Ich bin kein Jurist und auf dem Gebiet erst seit ein paar Wochen unterwegs und bin hart überfordert. So ist die Matrix lückenhaft und stellenweise wohl möglich falsch.

Nun würde ich mich sehr freuen, wenn der eine oder andere von euch da mal drüber schauen könnte.

Ist dieses Vorhaben überhaupt in der Weise sinnvoll? Ist es sinnvoll die Open Definition Kriterien zu verwenden? Habt ihr eine bessere Idee?

hier gehts zum Entwurf (natürlich CC-BY :slight_smile: ): www.map-site.de/ablage/OpenDataMatrix.ods

Vielen Dank!
Martin