Eingemeindungen - beobachteter Zeitverzug bei postalischer Umsetzung

Nachtrag: lest bitte unten mein Posting von 12.30 Uhr, Habe einen interessanten Link gefunden.
Demnach müssen beschlossene Straßennamenänderungen direkt in die Personaldokumente.
Aber das Amt bestätigt in dem unten genannten Link klar, dass die Post die Hoheit über die PLZ hat.

Folgendes Beispiel aus dem aktuellsten Post Mitteilungsblatt vom 2.6.2017:
06333 Sylda bekommt jetzt andere PLZ und kommt nun erst (?!) postalisch zu Arnstein

Der Vorgang der Eingemeindung zu Arnstein liegt doch vermutlich komplett ausserhalb des Zugriffs der Post und
bei der PLZ hätte die Post vermutlich Wahlmöglichkeiten&Hoheit.
Laut Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Sylda
erfolgte die Eingemeindung nach Arnstein aber bereits 2010?!
Hat die Post tatsächlich Sylda 7 Jahr “falsch” behandelt, indem es nicht als Ortteil behandelt wurde?

Sind solche krassen Verzögerungen hier allgemein bekannt?
Gibt es tatsächlich bekannte Fälle in denen Eingemeindungen Jahre zurückliegen, die Post aber eine Adressierung per Ortsteil über Jahre nicht akzeptieren würde?

Der Unterschied lag doch nur in der Postleitzahl. Ein Brief nach Arnstein wäre mit 06456 Arnstein addressiert worden, ein Brief nach Sylda hingegen mit 06333 Arnstein.

Einige Städte haben sogar regelrecht dafür gekämpft, dass jeder Ortsteil seine eigene Postleitzahl hat. So konnte man sich nämlich die Arbeit sparen, alle doppelt vorkommenden Straßennamen umzubenennen, da die Adresse über die Postleitzahl eindeutig war. Limburg/Lahn ist ein perfektes Beispiel, da haben sogar 100-Einwohner-Dörfer eigene Postleitzahlen.

Naja, laut Mitteilungsblatt liest es sich aber anders.
Dort steht nämlich, dass sich ab jetzt PLZ UND Name (Sylda->Arnstein) ändern.
Im Mitteilungsblatt steht bei “neu” auch erstmal nichts von OT, das muss man sich wohl selbst erschließen, oder
man kann ihn wirklich weglassen…

Ja, die Gemeinde Schleusegrund hat schon vor Jahrzehnten den Antrag gestellt, postalisch eben 98667/98666 Schleusegrund zu heißen und nicht 98667/98666 Ortsteilnamen.
Desweiteren gibt es zwei Häuser, die bei der Post über 98667 Schönbrunn geführt wird, obwohl jeder normale Menschenverstand sie Neustadt am Rennsteig zuordnen würde.
Ich habe auch eine Aussage der Post vorliegen, das man seine Postzustellbereiche (die völlig unabhängig von administrativen Zugehörigkeiten sind) ungern ändert :smiley:

Soweit ich weiß, kann man nach der Postleitzahl jeden möglichen Unfug schreiben. Die Sortierung geht strikt nach der PLZ und wenn die da ist, ist es der Post wurscht was danach noch kommt. Hab das selbst probiert, Briefe nach “Karl-Marx-Stadt” zu schicken, solange die PLZ da ist kommen die tatsächlich an.

Genau das ist interessant.
Was wäre vor dem 2.6. passiert wenn man die jetzt nachvollzogende Eingemeindung in der Adressierung benutzt
hätte?
Die PLZ hätte nicht gestimmt (zum Straßennamen gepasst) und die Adresse wäre tatsächlich abgewiesen worden?
Krass, dass sich die Post komplett von der offiziellen Gemeindestruktur abkoppeln kann.

Dass heisst ja letztlich sogar, dass die Anschrift (da steht auch der Ort& PLZ) im Perso und die Anschrift die man für Briefe nutzt unterschiedlich sein kann?
Oder greift man in den Personaldokumenten sogar auf die Angaben der Post zurück?!!!

Weiss da jemand was, da interessiert mich brennend…

Achso, selbst was gefunden, hier gehts wegen Gefahrenabwehr/Verwechslungsgefahr gleich weiter

https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/3/8/8/2/5/7/fc14058114a340b1dc7a185763d817ba_strassenumbenennung26042017.pdf

Hier steht, dass die geannten Änderungen (auch viele Straßennamen) direkt in die Personaldokumente kommen, d.h. auch wenn die Post eventuell beschliesst, alles beim Alten zu lassen, wird der Perso etc defnitiv geändert, was in diesem Fall zu einer Diskrepanz zur postalischen Anschrift führen würde…
Oder unterliegt die Post zumindest dem Zwang, die Straßennamen zu übernehmen?
(bis das nächste Mitteilungsblatt raus ist, dauerst aber…)

Das stimmt, 99,9% der Briefe kommen an, wenn die PLZ stimmt. Man kann schreiben: 60310 Frankfurt - die Post weiß dann schon dass nicht Frankfurt an der Oder gemeint ist. Ob ich (korrekt) 09224 Chemnitz schreibe, oder 09224 Mittelbach (so heißt der Stadtteil) ist auch egal.
In diesen Fällen könnte man wohl auch den Ortsnamen ganz weglassen, die PLZ ist eindeutig.

Es gibt allerdings Fälle, in denen dass nicht ausreicht, insbesondere auf dem Land, wo eine PLZ für zwei oder mehr Orte gilt. In Großharthau (Sachsen) gibt es eine Hauptstraße im Ortsteil Schmiedefeld und eine im Ortsteil Bühlau. Deswegen muß man 01909 Großharthau-Bühlau oder 01909 Großharthau-Schmiedefeld schreiben, zumindest wenn der Empfänger in der Hauptstraße wohnt.

Wenn ein Straßenname geändert wird, oder sich (nach Eingemeindung) der Name der Gemeinde ändert, sollten ab dem Stichtag alle amtlichen Dokumente den die neuen Namen enthalten. Das hat auf die Post erstmal keinen Einfluß; die Post bemüht sich allerdings schon, neue Straßen und geänderte Straßennamen in ihre Datenbank aufzunehmen.

Anders beim Ortsnamen und erst recht bei der PLZ. Neue Ortsnamen werden von der Post manchmal sofort, manchmal mit großer Verzögerung übernommen. Sieben Jahre sind dabei noch nicht der Rekord. Ein Beispiel: Die Stadt **Seeland **in Sachsen-Anhalt gibt es seit Juli 2009, aber die Post kennt Seeland nach wie vor nicht, die fünf alten PLZ und die alten Ortsnamen werden weiterverwendet. Hintergrund: Einige Straßennamen sind mehrfach vorhanden, z. B. gibt es die Schulstraße in drei Stadtteilen. Eine Lösung wie 06467 Seeland scheidet dann aus, weil 06467 Seeland, Schulstr. 1 nicht zugestellt werden kann.
Es ist also tatsächlich so, dass im Ausweis dann Seeland steht, auf dem Brief aber weiterhin 06467 Hoym.

Ergänzung: Die kleine Gemeinde Kremitzaue in Brandenburg gibt es seit 2001. Für die Post gibt es Kremitzaue nach wie vor nicht. 18 Jahre, das ist vielleicht Rekord.

So wie ich es bisher kannte, war es wohl so, dass eben wegen dieser Dopplungsgefahr Straßen umbenannt werden.

Anekdote:
1993, bei der Einführung der neuen PLZ, war die Post noch staatlich. Von daher konnte sie damals durchaus noch mehr Einfluss nehmen als heute. So wurden bei uns in einige Straßen in Orten umbenannt, die vorher mit 6601 (Eschringen) oder 6604 (Güdingen, Brebach-Fechingen) adressiert wurden, und nach der Umstellung einheitlich unter “66130 Saarbrücken” geführt wurden.

Auch die Gebietsreform 1974 im Saarland wurde von der Post erst 1976 “nachvollzogen” (und das auch nur in Teilen), und selbst da musste man teilweise noch bis 1979 das Zustellpostamt dem Ortsnamen beifügen. Das entspricht wohl heute in etwa der Situation mit den unterschiedlichen PLZ.

Aber was sind schon 10 (oder 18) Jahre im administrativen Bereich.

Ab 1975 (Gemeindereform) und vor 1993 (neue PLZ) wurden sehr viele Straßen umbenannt. Post, Polizei, Rettungsdienste etc. bestanden darauf, dass jeder Straßenname nur einmal in einer Stadt/Gemeinde vorkommt. Aber einige unbeugsame Städte machten nicht mir.
Saarbrücken ist ein Beispiel: In Saarbrücken gibt es 16 verschiedene PLZ, in der gleich großen Stadt Hamm nur 8 PLZ. Weil es in den Dörfern so viele gleiche Straßennamen gibt (immer noch) , z. B. die *Hauptstraße *in Eschringen, Ensheim, Bischmisheim, Gersweiler und Klarenthal. Konsequenz: 66127 für Klarenthal 66128 für Gersweiler 66130 für Eschringen, 66131 für Ensheim, 66132 für Bischmisheim usw.

Folgende Städte haben deshalb 1993 mehrere PLZ erhalten, weil sie sich weigerten, Straßennamen zu ändern.
Wetzlar
Limburg
Dillenburg
Eltville
Witzenhausen
Kevelaer
Wittingen
Scharbeutz
Stadland