Einbahnstraßebenutzung auch von der verbotenen Seite teilw. erlaubt

Um zum ursprünglichen Thema zurückzukommen.
Ich weiß nicht, wie es in Deutschland geregelt ist, aber in Österreich heißt “Zufahrt bis xy gestattet” nicht das gleiche wie “Anlieger bis xy frei”.

Was würde es denn heißen? Jeder darf zum Grundstück fahren um sich das anzuschauen aber es nicht befahren weil privat?

Ich kann jetzt nicht garantieren, dass dies juristisch Korrekt ist, es ist nur meine Interprätation (der österreichischen Lage):

Anrainer: nur Bewohner dürfen einfahren
Anlieger: Bewohner, Besucher, Lieferanten dürfen einfahren
Zufahrt bis xy gestattet: jeder darf die Straße bis xy benutzen, auch wenn ich dort nur parken, rauchen, was auch immer möchte.

Also, Anlieger und Anrainer sind schonmal das gleiche. Die letzte Unterscheidung mag grundsätzlich theoretisch so sein, aber besonders notwendig scheint sie mir nicht zu sein.

Nein ist es nicht. Ich wiederhole mich gerne: für Österreich!
Das “deutsche” Anlieger bedeutet, dass auch Besucher und Lieferanten die Straße befahren dürfen.
Das “österreichische” Anrainer bedeutet, dass ausnahmslos die Anwohner die Straße befahren dürfen (das “deutsche” Anlieger, heißt in Österreich Anrainerverkehr)

Quelle: http://www.wien.gv.at/verkehr/verkehrszeichen/vorschrift.html*

*) Ist zwar keine rechtsverbindliche Quelle, aber ich glaube die würden sich nicht erlauben, dort einen Blödsin hinzuschreiben.

Und nun möchtest Du uns bitte auch noch erhellen, wie ihr das im schönen Österreich in die Datenbank eintragt. Sonst ist es zwar schön, das es so ist, für diese Mailingliste aber herzlich uninteressant.

Gruß, Falk

Auch da wird nicht zwischen Anlieger und Anrainer unterschieden (weil das defacto nunmal das gleiche ist), sondern zwischen Anrainer (und nur diesen) und Anrainerverkehr (was auch andere erlaubt). Aber zugegeben, es gibt offensichtlich eine weitere Unterscheidung - wobei ich sagen muss, dass ich den österreichischen ‘Anrainer’ dann am ehesten mit ‘access=private’ taggen würde, da es im Endeffekt das ist. Dagegen ist der Anrainerverkehr ja das, was mit ‘access=destination’ gemeint ist. Und die dritte Unterscheidung finde ich wie gesagt nicht wirklich relevant, im Prinzip bedeutet das ja, dass die Einbahnstraße eben erst später anfängt, das Schild aber halt vorne steht um die Leute vorzuwarnen.

Genau das ist das Problem, die meisten Anreinerstraßen sind als destination getagged, was vermutlich das sinnvollste ist, aber gleichzeitig nicht wirklich übereinstimmt.
Privat erzeugt das Problem, dass die Anwohner nicht an ihre Adresse navigieren können und im schlimmsten Fall (da die näheste Luftlinie zum Ziel) in eine falsche Straße gelotst werden. :confused: