Das Schild gilt üblicherweise bis zu seinem Gegenstück in Gegenrichtung oder ansonsten bis zum Ende der Straße. Fälle, wo man von der anderen Seite in die Straße einfahren kann ohne an einem entsprechenden Schild vorbeizukommen dürfte es eigentlich nicht geben, wenn die Stadt bzw. Gemeinde sich korrekt verhält, aber da gilt der Grundsatz “Unwissenheit schützt vor Strafe nicht” - selbst wenn man es nicht wissen konnte dass am anderen Ende der Straße ein Zeichen 250 steht begeht man eine Ordnungswidrigkeit und muss zahlen.
Wie so ein Schwachsinn in einem “Rechtsstaat“ Bestandteil der Gesetzgebung und Rechtsprechung sein kann, ist mir unerklärlich. Kann nur eine ABM für Anwälte und Gerichte sein. Der Unrechtsstaat DDR war da schon um Lichtjahe weiter.
Jetzt mal langsam. Prinz Kassad belieben zu scherzen, zieh dich nicht an fake news hoch
Wenn du ein Streckenverbot übertrittst, weil es für dich nicht sichtbar ausgeschildert war, unterscheidet unsere Rechtsprechung durchaus dazwischen, ob du es hättest wissen können (also ortskundig bist und dich mit „da war kein Schild“ nur rausreden willst) oder nicht (weil dir die Örtlichkeit nicht vertraut ist). Keiner, der im Straßenverkehr ein Verbot übertritt, von dem er nichts wissen konnte, wird dafür bestraft (wenn doch, bitte ich um einen Präzedenzfall mit Aktenzeichen, nicht per Stille Post vom Freund eines Freundes). Und keiner verlangt von dir, vor jedem Einbiegen in jegliche Straße erst mal am anderen Ende derselben nachzuschauen, ob da vielleicht ein Verbotsschild für deine Fahrzeugklasse steht.
Unsere Rechtsprechung ist deutlich vernünftiger als viele glauben. Und nein, von Links auf Webseiten muss man sich auch nicht distanzieren und musste es auch noch nie. Aber das ist ein anderes Thema.