Es ist sehr gut, wenn umstrittige Punkte nachvollziehbar durch Fotos dokumentiert werden!
Diese Straße ist weder eine Kreisstraße noch eine Vorfahrtsstraße und sollte deshalb sowohl außerorts als auch innerorts bloß als “unclassified” eingetragen werden. “service” eignet nur dann, wenn diese Straße ausschließlich von Klärwerksbesuchern benutzt wird.
Die einzige nachvollziehbare Begründung (“Als secondary klassifiziert um den Kontrast zu den Seitenstraßen zu erhalten. Diese Straße hat starken Durchgangscharakter.”) stammt von bwurst. Objektive Kriterien (z.B. nachgewiesene Routingprobleme, Vorfahrtsregelungen, Straßenbreite mindestens 6 m) sind bessere Argumente als subjektive Einschätzungen. Die Einstufung als tertiary entspricht jedenfalls unseren Regeln, auch wenn die Einstufung dieser einen Straße als “secondary” gerade noch tolerabel wäre. Die Beweislast für abweichende Straßenklassifizierungen sollte aber immer bei demjenigen liegen, der von den Regeln abweichen möchte.
Gruß FK270673