Ich habe am Wochenende die strittigen Straßen mal wieder abgefahren, und (leider nur noch zwei) Fotos auf meine Wiki-Seite gestellt.

  1. Das kleine Sträßchen zwischen Sachsenweiler und Unterweissach ist auf 6t und 60 km/h begrenzt, in Sachsenweiler auf 30. Die Straße ist schmal, an Engstellen sehr schmal, hat keinen Mittelstreifen, Begegnungsverkehr muss abbremsen um vorsichtig zu passieren. Die Einmündung in die K1843 in Unterweissach ist nicht vorfahrsberechtigt.
    Ich sehe nicht, warum so ein Sträßchen als tertiary markiert werden kann, soll oder gar muss. Angebracht ist in den Orten residential, dazwischen unclassified oder gar service, da Zufahrt zur Kläranlage.

  2. Die Kreisstraße 1907 zwischen Heininger Kreisel und Unterbrüden hat zwar außerorts Mittelstreifen, aber in dem Orten wie Unterweissach nicht, zudem wird dort auf der Straße geparkt. Warum diese Kreisstraße als secondary markiert werden soll, nur um den “Kontrast zu den Seitenstraßen” wie dem fälschlicherweise als tertiary markierten Sträßchen zwischen Sachsenweiler und Unterweissach zu erhalten, erschliesst sich mir nicht.