Dürfen Website-URLs aus Suchmaschinen übernommen werden?

Wie ist das eigentlich lizenzrechtlich? Dürfen wir solche Webseiten durch Suchmaschinen-Ergebnisse ersetzen oder sind die auch geschützt?

Das ist grenzwertig. Ich würde die webseite auf der Website des jeweiligen Unternehmens recherchieren.

Ich bin KEIN Jurist und gebe hier mein laienhaftes Verständnis wieder.

Von Datenbanken darf man nicht einfach abschreiben. Wenn ich einen Briefkasten mit suspekten Leerungszeiten sehe, dann steht bei DHL wann der geleert wird. Nach OSM übertragen darf ich es aber nicht. Ich könnte es aber als Anlaß für einen kleinen Ausflug zum Briefkasten nehmen und die Zeiten dann dort abschreiben.
Ähnlich sehe ich das mit großen kommerziellen Portalen wie Jameda, doctolib, booking.com etc.

Wenn ich nun aber eine Website von “Landgasthof Linde in Oberuntergau” oder “Dr. Müllermaier in Hinterheide” finde, dann nehme ich an, das ich das übernehmen darf. Natürlich mindestens mit Quellenangabe - besser noch mit website=xyz.

Bei Bäckereien/Autowerkstätten mit mehrern Niederlassungen bin ich mir nicht ganz sicher. Neige aber zu “ubernehmen”.

Wo findest Du die denn? Ich einer Datenbank einer Suchmaschine, oder nicht?

Aber vermutlich ist es Ok, wenn man die Adressen nicht direkt von der Suchmaschinen kopiert, sondern dort nur mögliche Webseiten sucht, diese Webseiten dann aufruft, prüft und dann bei Übereinstimmung die Web-Adresse (von dort - kann ja auch eine weitergeleitete Seite sein) kopiert.

Wie meinst du das? Warum sollte ich nicht nach “Bäckerei Müller” suchen und dann die Webseite frei nutzen dürfen? Klar, du kannst die URL nicht aus dem Datenfeld bei GMaps kopieren.

Dass man das Suchmaschinenergebnis nicht direkt übernehmen sollte.

Diese Logik ist in etwa so als würde ich nicht direkt aus dem Telefonbuch die Nummer ins jOSM schreiben dürfen, aber wenn ich sie erst auf einen Zettel und von da dann ins jOSM schreibeist es ok. Oder ich würde ein Foto von GoogleMaps machen und schon dürfte ich alles damit machen.

Wenn ich links aus einer Webseite nicht kopieren dürfte, würden die Browser keine Funktion mehr haben, dass du dir den Link als Lesezeichen speichern kannst.

Mensch Henning,

das eine hat mit dem anderen doch nichts zu tun.

Wir wollen Webseiten-Adressen Daten sammeln und diese in einer Datenbank veröffentlichen.

Als Privatperson, darfst Du natürlich eine Telefonnummer aus einem Telfonbuch abschreiben und in Deinem persönlichen Adressbuch notieren. Aber Du darfst nicht das Telefonbuch kopieren und als eigenes Tefonbuch vermarkten.

Wüsste nicht, das OSM einen Suchindex für Webseiten aufbaut. Müsste ich die ganzen Links zu den Spiegel-Artikeln an deren Hauptverwaltung erfassen? :wink:

Du merkst, dass selbst wenn der Suchindex unter das Datenbankurheberrecht fallen würde und OSM links zu allen Geschäften daraus kopieren würde, dies nur ein sehr kleiner, vernachlässigbarer Teil der Datenbank ist.

ja, so ist die Logik wirklich, das Telefonbuch abschreiben darfst du nicht (könntest du natürlich in China machen lassen, wo es keinen interessiert und wenig kostet, aber es geht uns ja nicht um praktisch mögliche Vorgehensweisen sondern darum, dass wir als Projekt “weißer denn weiß” sein wollen und nicht juristisch angreifbar, darum verzichten wir freiwillig darauf, Fakten in nicht signifikanter Menge aus Datenbanken zu kopieren, selbst wenn das juristisch vermutlich ok wäre), aber wenn du die Nummer anrufst und dadurch individuell überprüfst, (nicht einfach auf einen Zettel schreibst), dann könntest du sie auch in OpenStreetMap eintragen. So wie du ein Suchmaschinenergebnis nicht kopieren darfst, aber auf dessen Basis kannst du die Seite besuchen, und dann auch eintragen wenn alles passt.

genau das (was vernachlässigbar ist) wollen wir nicht austesten.

genau. Ein Datenbankwerk genießt nur als ganzes urheberechtlichen Schutz, ein einzelner, individuell überprüfter Datensatz aber nicht.

Juristisch ist da kein Unterschied. Entweder du darfst die Datenbank einer Suchmaschine verwenden oder du darfst es nicht. Ob du die gewonnenen Daten direkt in aus der Datenbank kopierst oder erst in die Adresszeile kopierst und dann weiter kopierst macht juristisch keinen Unterschied.

Hier geht es aber nicht um eine Website, sondern um potentiell 1300-1400 Webseiten.

Und was schnell vergessen wird: OSM als Ganzes besteht aus tausenden aktiven Mappern. Da summiert sich die Datenmenge schnell, auch wenn jede:r nur ein Datum kopiert.

@chris66 Würde mich interessieren was dein :-1: bedeuten soll.

Und dann auch warum du denkst, aus der Webseite (und dessen DB) vom Unternehmen den Link kopieren zu dürfen. Ich denke hier ist der Anteil, den OSM übernehmen kann quasi 100%, bei der Suchmaschine deutlich kleiner.

Eine Webseite ist keine Datenbank und damit auch kein schutzfahiges Datenbankwerk. Eine URL hat in der Regel keine Schöpfungshöhe, ist also auch nicht normal schutzfähig. Und eine etwagige Datenbank für eine Website ist maschinell generiert und damit erst recht nicht schutzfähig.

(Achtung, juristische Laienmeinung)

Dass ich anderer Meinung bin, mehr nicht … :wink:

Wenn Datenbankinhalte einzeln und unabhängig von der Datenbank geprüft entnommen werden und mit anderen Daten in eine kozeptionell andere Datenbank übernommen werden, beseteht kein Schutzanspruch des Autors der ursprünglichen Datenbank.

Zumindest verstehe ich das Datenbankwerks-Urheberrecht so. Ein Datenbankwerk verknüpft für sich genommen nicht schützbare Daten (Schöpfungshöhe) miteinander zu einem schützbarem Werk. Erst durch die Verknüpfung entsteht der Schutzanspruch.

das stimmt nicht, Teile genießen den Schutz auch, einzelne Einträge allerdings nicht

Da hast du Recht, ich habs wohl zu stark vereinfacht: Solange der Teil noch groß genug ist, um als eigene Datenbank gelten zu können, genießt er selbstverständlich weiterhin Schutz.