Mueck
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Rechnen wir mal ein Bsp.:
0,6 0,6 Radfahrer
1,5 2,1 + Überholabstand Rad-Pkw Minimum, bei hohen Geschwindigkeiten oder Lkw etc. gerne auch >= 2,0 m
2,1 4,2 + ein Pkw
0,5 4,7 + Sicherheitsabstand Pkw zur Linie
1,0 5,7 + Sicherheitsabstand eines legalen und selbstbewussten Radlers zum rechten Rand (Rennradler mögen mit -0,29 angesetzt werden …)
Das ist schon nahezu der nötige Platz für zwei separate Fahrstreifen in etwas beengteren Verhätnissen, bei Lkw 'n Meter mehr, dann reicht’s immer für 2 Fahrtreifen, eine breite nicht unterteilte Fahrbahn wird man so also praktisch nirgends finden, ergo: Eigentlich auch Überholverbot ggü. Zweiradfahrern …