Durchgangsrichtung in Weinbergen

Gibt es schon ein Tagging für die Durchgangsrichtung in Weinbergen?
Die Reben sind ja immer Reihenweise angeordnet, sodass man als Fußgänger oder auch mit dem Mountainbike
vor allem bergab sehr gut abkürzen kann.
Überall extra ein Path durchzuzeichnen scheint mir ein wenig überzogen, oder nicht?
Ansonsten würde ich an die Weinberge etwas wie passage=gradzahl o.ä. antaggen und auch ins Wiki zu vineyard schreiben.

Der Eigentümer wird sich unfreundlich bedanken, wenn du da einen Weg welcher Art auch immer einzeichnest.
Ob jemand meint eine Abkürzung nehmen zu können/dürfen ist seine Sache, solange er den Ärger mit dem Besitzer aushält. Aus OSM sollte jedoch niemand eine Begründung dafür herleiten können.

Ganz allgemein sind Abkürzungen in der Fall-Linie ausgesprochen problematisch. Man bedenke nur das Stichwort Erosion.

Edbert (EvanE)

Bei einer querterrassierung wird es etwas umständlich mit dem abkürzen bergab. :wink:

Wäre aber davon unabhängig interessant das zu erfassen.

Wer sowas macht ist lebensmüde, oftmals sind zwischen den Weinbergen noch schöne (aber nicht mehr gut erhaltene) Stützwände/-mauern die man von oben kommend garantiert nicht bzw. zu spät sieht. Da wünsch ich schon mal guten Flug, am besten gleich bis in den Rhein/Mosel/etc. Was weg ist, ist weg :smiley:

Wie könnte das aussehen? Unzählige Pfade pro hektar Weinberge? Erstmal ist das ein Betreten von Privateigentum, auch wenn kein Zaun drum ist. Wenn da mal jemand die Gänge zw. den Zeilen durchschreitet, da hat wohl deshalb kein Winzer was dagegen, weil nichts passiert oder schlicht es keiner bemerkt.

Zum MTB fahren reicht auch ein “spärlich ausgebildeter” Pfad, siehe: http://vimeo.com/52834929
Aber daür gibts schon die mtb:scale.

Pfade zwischen den Reihen der Reben einzutragen macht imho überhaupt keinen Sinn. Das macht nur dann sinn wenn es da wirklich zusätzliche “richtige” Pfade hat.

@ Wegabschneider

Das Betreten eines Weinbergs ist nicht verboten,genauso wie du durch jeden (Privat-)Wald abseits der Wege laufen darfst. Naturschutzgebiete & Co in denen das Verboten ist außen vorgelassen.

Den Weinberg mit dem Rad runter fahren macht wohl eher keiner… räsuper :wink:

Bei Waldflächen isses klar. Aber bei Weinbergen?

Da wo ich herkomme sind Wege durch die Weinberge oft gesperrt, sobald die Trauben reif sind.

Manche Winzer zäunen mitlerweile ein, andere stellen Schilder auf, andere tun nichts dergleichen. Manche Weinberge gehören einem Winzer, andere sind gepachtet (und können sogar der Allgemeinheit gehören). Für mich ist es aber eine Frage des Anstandes, die Arbeit und Lebensgrundlage anderer nicht als meinen Spielplatz zu betrachten. Winzer stecken zunehmend Arbeit auch in den Boden, auf dem die Reben wachsen; Wer bin ich, dass ich da drübertrample - oder gar meine das als Downhillpiste nutzen zu können? Ich habe keinen Schimmer ob der Winzer hier zur Zeit etwas vorbereitet bzw. gesät hat. Am Acker steht auch kein Verbotsschild - drübertrampeln? Menschen mit Anstand bleiben auf den Wegen.

Etwas was bei OSM fehlt: Die Rücksichtnahme und Verantwortung, die man mit dem taggen bei einigen Dingen eigentlich übernehmen sollte - egal ob nun ein Verbotssschild aufgestellt wurde oder nicht. Und man muss auch nicht weitere Verbote forcieren - wir haben echt genug davon.

Seltsame Diskussion!

Weinberge - und damit meine ich die Fläche, auf der Reben stehen, nicht die (Zufahrts-)Wege zwischen den bebauten Flächen - sind landwirtschaftliche Nutzflächen, deren Betreten der Erlaubnis des Besitzers/Pächters bedarf.

Wenn vom Sperren der Weinberge die Rede ist, so ist dies in der Regel in der Zeit vor der Lese der Fall. Gemeint sind damit aber insbesondere die Wege zwischen den Weinfeldern!
Im Landesnaturschutzgesetzt BW heißt es beispielsweise unter §37.1: “Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden.”

Wer also glaubt, er habe ein Recht, zwischen den Rebreihen durchzuspazieren oder gar mit dem MTB zu brettern, der irrt gewaltig.

Wald ist etwas grundsätzlich anderes, hierfür gibt es ein eigenes Waldgesetz, das z.B. grundsätzlich das Betreten des Waldes zur Erholung gestattet. Aber auch hier gibt es (sicher auch je nach Bundesland) unterschiedliche Einschränkungen, die Diskussion hatten wir ja schon öfters.

Gruß,
Zecke

Kann ich für Bayern auch bestätigen:

Also sind Weinberge als landwirtschaftliche Nutzflächen auch für Fußgänger tabu und das Radfahren ist sowieso nur auf Wegen gestattet.

Eine Diskussion über da Mappen ebenso illegaler wie rücksichtsloser “Nutzungsformen” erübrigt sich IMHO.

bye, Nop

Mir geht es bei der Art der Terassierung nicht um den Aspekt ob man die nun aufgrund ihrer Orientierung zum Abkürzen/Betreten nutzen darf/kann (Für mich ist die Fläche zwischen den Reihen ungenutze Fläche), oder der Weinberg per Gesetz nun zum MTB fahren freigegeben ist oder nicht, sondern schlicht um die Information über die Terassierung selbst. Darüber das man dazu jeweils kein path einträgt herrscht sicherlich Einigkeit. Evtl. findet sich dafür ja eine sinnvolle Methode. (?)

P.S. 1 Was im Weinberg passiert ist mir nicht ganz unbekannt, daran erinnern mich spätestens die Eichenfässer und Tanks im Keller… :wink:

P.S. 2 In Bayern gibts Weinberge? :smiley: :wink:

http://www.br.de/radio/bayern1/sendungen/bayern-1-am-samstag/weinwandern-am-bodensee-mit-bernd-uwe-gutknecht100.html

Und selbst wenn ich mir die Begriffserklärung für Weinberg anschaue und fast 30 Orte in Bayern Weinberg heißen, spätestens dann erübrigt sich die Frage :wink:
http://de.wikipedia.org/wiki/Weinberg_%28Begriffskl%C3%A4rung%29

1++

Sonst könnte man ja auch in den Wäldern die Räume zwischen den Bäumen separat mappen und mit dem MTB zwischendurch fahren, wenn nicht gerade die Brombeerbüsche Früchte tragen.
… oder die freien Reihen zwischen den Maishalmen, Kinder könnten ja da auch durchgehen, wenn nicht gerade der Hächsler am Arbeiten ist…

Meine Meinung: Landwirtschaftliche Nutzflächen gehören dem Besitzer und sind tabu! Die Freiflächen auf denen maximal Ernte- oder Bearbeitungsmaschinen bewegt werden sind KEINE Wege.