Also ich würde derzeit davon ausgehen, dass wenn du die bisherigen Maßsstäbe (KunstUrhG) und die derzeitige “strenge Rechtsprechung” beachtest solltest du auch keine Probleme mit dem DSGVO bekommen (keine Rechtsberatung! meinerseits gg): Aber das ist auch das Fazit dieser Quelle: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/veroeffentlichung-von-fotos-was-aendert-sich-mit-der-dsgvo/.
Bei b) würde ich davon ausgehen, dass der “Erfüllungsort” Relevanz hat. Sprich, wenn deutsche Bürger angesprochen werden sollen, und der Betreiber bzw. der Urheber Deutscher ist - sollte es auch nach deutschen bzw. europäischen Rechten bewertet werden. Die Zeiten in denen man sich mit einem in “.to” stehenden Server vor der deutschen Justiz entziehen konnte sind schon etwas länger vorbei - um es mal zugespitzt zu formulieren.
(selbstverständlich ebenfalls keine Rechtsberatung! meinerseits gg)
Aber auf hoher See und vor Gericht - letztlich gibt es noch keine Rechtsprechung und somit bleibt abzuwarten wie sich alles entwickelt.
Aber mal konkret gefragt? Ich erkenne auf euern Stammtischfotos garniemanden im Hintergrund? Zumindest habe ich im Wiki nix gefunden? Das Bild bei dem Ihr vor dem Cafe steht, zeigt doch nur euch?! Oder übersehe ich da was…
Ein Praxistip am Rande: Wieso gleich löschen - Gimp oder Photoshop und Konsorten können doch auch die Menschen aus dem Hintergrund rausnehmen 