DSGVO - Bilder im Wiki

Moin!

es gibt schon ein Posting zum Thema DSVGO im öffentlichen Raum.

Die Frage geht nun um das Wiki. Bei direkten Personenbildern, die von unserem Stammtisch ins Wiki gestellt worden sind, haben wird die betroffenen zumindest seiner Zeit gefragt.

Das DSGVO geht nun aber einen Schritt weiter - schon Personengruppen im Hintergrund sind kritisch bis hin zum Grund für eine Löschung.

Fragen:

a.) wie löschen - mit einer entspechenden Vorlage

b.) oder ist das DSGVO hier gar nicht anwendbar, weil der Wikiserver gar in einem Land außerhalb des Geltungsbereiches liegt.

Kann einer etwas dazu sagen ?

Gruß Jan

Also ich würde derzeit davon ausgehen, dass wenn du die bisherigen Maßsstäbe (KunstUrhG) und die derzeitige “strenge Rechtsprechung” beachtest solltest du auch keine Probleme mit dem DSGVO bekommen (keine Rechtsberatung! meinerseits gg): Aber das ist auch das Fazit dieser Quelle: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/veroeffentlichung-von-fotos-was-aendert-sich-mit-der-dsgvo/.

Bei b) würde ich davon ausgehen, dass der “Erfüllungsort” Relevanz hat. Sprich, wenn deutsche Bürger angesprochen werden sollen, und der Betreiber bzw. der Urheber Deutscher ist - sollte es auch nach deutschen bzw. europäischen Rechten bewertet werden. Die Zeiten in denen man sich mit einem in “.to” stehenden Server vor der deutschen Justiz entziehen konnte sind schon etwas länger vorbei - um es mal zugespitzt zu formulieren.
(selbstverständlich ebenfalls keine Rechtsberatung! meinerseits gg)

Aber auf hoher See und vor Gericht - letztlich gibt es noch keine Rechtsprechung und somit bleibt abzuwarten wie sich alles entwickelt.

Aber mal konkret gefragt? Ich erkenne auf euern Stammtischfotos garniemanden im Hintergrund? Zumindest habe ich im Wiki nix gefunden? Das Bild bei dem Ihr vor dem Cafe steht, zeigt doch nur euch?! Oder übersehe ich da was…

Ein Praxistip am Rande: Wieso gleich löschen - Gimp oder Photoshop und Konsorten können doch auch die Menschen aus dem Hintergrund rausnehmen :wink:

Moin!

aktive kann ich noch eine Zustimmung bekommen - aber wenn einer nicht mehr kommt und ich dessen Namen nicht mehr weiß!?!

Jan

Die DSGVO gilt nicht rückwirkend. Daten, die du vor dem 25.5.2018 erfasst hast, bedürfen keiner nachträglichen Einverständniserklärung.

–ks

Woher nimmt Du diese Info?

Bisher habe ich nur anderes gehört!

Gruß Jan

Weil es dann drinstehen müsste. Per Default gilt jedes Gesetz ab dem Tag seines Inkrafttretens. Daten, die du vorher verarbeitet hast, fallen nicht darunter.

–ks