Grußwort der Bürgermeisterin Birgit Jörder, 23.4.2011
“Heute ist die Krypta mit ausdrücklicher deutscher Zustimmung eine
französische Enklave, also ein exterritoriales Stück Frankreich auf
Dortmunder Boden. Das ist ein ganz besonderes Symbol für unsere
Versöhnung und Freundschaft, nimmt uns zugleich aber auch in
besondere Verantwortung.”
Wer mag’s eintragen? Und vorallem: wer mag es konstruieren?
Als was eintragen ?
Nicht in die Grenze hoffe ich denn auch die Botschaften sind nicht in der Grenze eingetragen.
Das gleiche gilt auch für die Ausländischen Militärbasen in Deutschland.
Die werden doch hoffentlich nicht tausende von € rausgeschmissen haben um einen Staatsvertrag zu erstellen. (das bedeutet aber nicht das ich etwas gegen das Mahnmal bin !)
Witzige Sache: noch habe ich keine (aktuelle) Karte gefunden, auf der das eingetragen ist. Ich muss wohl in den kommenden Tagen mal zu Stadt und mir einen aktuellen Auszug besorgen. Ich find’s übrigens witzig: eigentlich soll die GDI-DE dem Bürger diesen Weg ersparen. Bringt aber nichts, wenn alle Karten einen Stand von 2006-2008, also der Einführungszeit der GDI, besitzen. Be Inspire[d].
Nun die Dame scheint nicht besonders bewandert im Völkerrecht zu sein.
Ein exterritoriales Gebiet ist keine Exklave/Enklave sondern gehört weiterhin zum Hoheitsgebiet des umgebenden Staates. Aufgrund der besonderen Nutzung durch einen anderen Staat (Botschaften, Konsulate, …) oder internationale Organizationen (z.B. UNO und deren Ableger) wird jedoch auf dieses Hoheitsrecht zum größten Teil verzichtet und an andere Staaten/Organizationen übergeben. Das ist grob mit dem Diplomatenstatus der Mitarbeiter von Botschaften und internationalen Organizationen vergleichbar. (Siehe bei Wikipedia: Exklave, Abschnitt Exterritoriale Gebiete )
Es ist also nicht gerechtfertigt, exterritoriale Gebiete als Exklave/Enklave zu erfassen, da wenn die besondere Nutzung endet auch der Status als exterritoriales Gebiet endet. Bei echten Exklaven/Enklaven kann das nur durch (Änderung des) Staatsvertrag geschehen.
PS: Grundbesitz durch einen anderen Staat ist weder eine hinreichende noch eine notwendige Voraussetzung für eine exterritoriales Gebiet, sondern allein die reale Nutzung.
EvanE hat es sehr gut beschrieben was in meiner kurzen Antwort nicht deutlich wurde. Es gibt einen Unterschied zwischen extoritalen Gebieten wie Botschaften und Militärbasen und richtigen Exclaven wie z.b. “Büsingen am Hochrhein”.
Lustig wird es übrigens wenn ich auf direkt auf dem Mahnmal vor den Augen der deutschen Polizei eine Straftat begehe. Die sind dann eigentlich nicht zuständig wenn ich das richtig sehe.