Differenzierung maxspeed=30 und Tempo-30-Zone/Verkehrsberuhigte Bereic

Habe im Wiki gesucht, aber nicht die passenden Informationen gefunden.

Deshalb die erste Frage, wie unterschiedet man zwischen einer Geschwindigkeitsbegrenzung Tempo 30,
an bspw. Kurven/Tunneln/Brücken und einer Tempo 30-Zone, in der Rechts-vor-Links gilt.
In der Karte sehe ich immer, dass alle mit maxspeed=30 getaggt wurden, aber dies erlaubt keine Differenzierung.

Gibt es da einen Tag, den ich nur noch nicht gefunden habe?

Zweite Frage: Verkehrsberuhigte Bereiche werden mit highway=living_street getaggt,
mit welchem Tag kann ich einer Straße in einem verkehrsberuhigtem Bereich,
die als highway=service erfasst ist, zusätzlich als verkehrsberuhigten Bereich auszeichnen?

Dritte Frage: Wie erfasst man eine Straße, welche Morgens für den Verkehr zugänglich ist und ab 12 Uhr eine reine Fußgängerzone?

Grüße

Marius

Hallo Marius,

zur ersten Frage: Eine Unterscheidung ist nicht notwendig. Verkehrsrechtlich und per Definition sind Tempo-30-Zonen und separate Schilder hinter jeder Kreuzung gleichwertig. Bei ersterer Variante werden in der Realität sämtliche separaten Schilder eingespart und bei OSM gehört “maxspeed” sowieso an die Straßen. Tempo-30-Zonen sind zudem keine Flächen.

Bei der zweiten Frage würde ich Prioritäten setzen. Ich würde highway=living_street den Vorrang geben und auf highway=service verzichten. Für mein Empfinden ist die Art der Straße (verkehrsberuhigter Bereich) deren Zweck (Zufahrt) übergeordnet.

Aller guten Dinge sind drei:
Die Seite http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:access hilft vielleicht weiter. Auf meinen ersten Eindruck hin würde ich eine Kombination aus
highway=(…)
vehicle=no
hour_on=12:00:00
hour_off=(…)
und wahrscheinlich day_on / day_off verwenden.

Viel Spaß beim Taggen. :slight_smile:
Mario

“Rechts-vor-Links” gilt eigentlich immer, wenn keine Zeichen die Vorfahrt regeln, egal ob 30 oder nicht. Ist also egal, ob Zone oder nir 30-Schild. Deshalb reicht die maxspeed Angabe an der Straße.

Gibt es, nämlich source:maxspeed.
Für deine beiden Fälle kämen als Werte DE:zone30 und sign in Frage. Das Tag ist nicht ganz unumstritten, es hat aber immerhin den Vorteil, dass es eine reine Ergänzung zum Tag maxspeed=## ist. Auswerteprogramme können es daher schlicht ignorieren. Und im Gegensatz zu Konstrukten wie maxspeed=DE:urban brauchen sie nicht in irgendwelchen länderspezifischen Tabellen nachzuschlagen, welche Geschwindigkeit innerorts für Land xy gilt.

Allerdings lässt sich aus einer Tempo-30-Zone nicht unbedingt auf eine generelle Recht-vor-Links-Regelung schließen, zumindest gibt es bei uns etliche Ausnahmen.

Hallo,

danke für die Antworten, ich denke damit kann das Thema dann geschlossen werden.

Grüße

Marius

In Tempo-30-Zonen sollte aber fast nie etwas anderes signalisiert sein:

Für Router kann es durchaus nützlich sein, sowas zu wissen… daher (wie oben erwähnt): source:maxspeed=DE:zone30. (Wird übrigens bereits fast 900x verwendet!)

  • “grundsätzlich” auf juristisch bedeutet, dass es durchaus auch Abweichungen davon geben darf.

@ t-i: Das ist doch ein Idiotenparagraph. §8-1-1 regelt das “Recht vor Links”. Und §45-c1 sagt, daß auch §8 gilt. Warum (zum Teufel) sollte §8 denn nicht mehr gelten? Da hat einer beim Schreiben der Gesetzt nicht wirklich mitgedacht.

Es wäre ja genau so unlogisch wenn im Taxi-Gesetz drinne stehen würde, daß es verboten ist, den Taxifahrer nicht zu bezahlen sondern zu flüchten. Denn klauen ist ja eh verboten.

Fazit: In Deutschland gilt immer rechts vor links, wenn nichts anderes ausgeschildert oder geregelt ist (z.B. Autobahnen, Vorfahrtstraßen, Kreisverkehre)

@Dennis: Dein Fazit ist nicht ganz korrekt. Es gibt mindestens eine Ausnahme:
Wenn z.B. bei einer “normalen” Straße (30er Zone, normale 50er Straße, …) rechts ein verkehrsberuhigter Bereich ist und von dort ein Auto kommt, hat es keine Vorfahrt! Und da muss kein Schild stehen.

45-c1 sagt, dass in einer 30-er-Zone keine andere Regelung als “Rechts-vor-Links” angeordnet werden soll. Das ist schon was anderes, als einfach nur die Aussage “Wenn nichts anderes vorgegeben ist, dann hat der von rechts Vortritt.”