Die Benutzung der Grünanlage ist nur den Bewohnern gestattet

Hier in Stuttgart sehe ich viele solcher (sicherlich privat aufgehängte) Schilder mit diesem oder ähnlichem Wortlaut. Typischerweise handelt es sich dabei um größere Häuserkomplexe, in deren Mitte eine Wiese mit Bäumen o.ä. zu finden ist. Durch diese Wohnanlagen führen fast immer Wege (Fußwege, manchmal Feuergassen oder Zufahrtsstraßen für private Parkplätze). Wie sieht es hier mit der Benutzung der Fußwege aus? Ich werde aus dem Schild nicht ganz schlau. Dürfen ich und jeder andere die Fußwege unbeschränkt benutzen? Bezieht sich das Verbot allein auf die Benutzung der Grünfläche?

Kann man so aus der Ferne nicht beurteilen und solltest du mit dem Eigentümer klären.

Wer bewohnt denn die Grünanlage? Menschliche Wesen sicher nicht. Also dürfen da wohl nur Eichhörnchen, Regenwürmer, Maulwürfe usw. drauf oder?

Es geht um Wohnanlagen, typischerweise Altbauten mit bestimmt 10 Mietparteien pro Gebäude, nicht irgendwelche Eigentumswohnungen auf dem Land. Da wird es schwer einen “Besitzer” ausfindig zu machen. Ich hatte die Hoffnung, dass das hier schonmal Thema war.

In meinem Verständnis ist damit doch meist nur gemeint, dass außer den Bewohnern keiner die Grünflächen als diese nutzen soll, diese also nicht wie öffentliche Parkflächen zu betrachten sind. Die Wege/etc. sollten eigentlich davon ausgenommen sein.