Hallo Toni,

Die ÖPNV-Solldaten, zu denen auch die Fahrpläne (ohne Echtzeitinfos) gehören, müssen bis Ende dieses Jahres öffentlich gemacht werden.
Das ist geregelt in der Delegierte Verordnung EU 2017/1926 [1], Artikel 4, zur Ergänzung der Richtlinie 2010/40/EU. Die Delegierte Verordnung ist direkt für Deutschland gültig, muss also nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden.

Die dynamischen Fahrplandaten (also mit Echtzeit) ist dort in Artikel 5 generell auch geregelt, allerdings ist hierfür den Ländern freigestellt worden, ob sie das wirklich tun, und wenn ja, wann.

Die EU-Richtlinie, die Du vermutlich kennst, ist die PSI-Richtlinie EU 2019/1024 [2], die am 28.06.2019 verabschiedet wurde und die innerhalb 2 Jahre in nationales Recht umgewandelt werden muss und die veranlasst, das defaultmäßig Dokumente, Daten und Datenbanken der öffentlichen Hand in offener Form bereitgestellt werden müssen. Ausnahmen gibt es dort natürlich auch noch.

viele Grüße
Dietmar Seifert von NVBW
privat: okilimu

[1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017R1926&qid=1563267269965&from=EN
[2] https://www.data.gv.at/2019/07/05/inkrafttreten-open-data-und-psi-richtlinie-eu-2019-1024-feedback-erwuenscht/