Im urheberrechtlichen Sinne (und nur darüber streiten wir uns die ganze Zeit) gilt als Werk, was der neutrale Betrachter als künstlerisch gestaltetes Objekt wahrnehmen kann. Ein Knoten ist demzufolge niemals ein Werk, ein Weg nur unter sehr, sehr besonderen Umständen. Eine Serpentinenstraße mit 500 Knoten könnte evtl. urheberrechtlich geschützt sein, eine normale, gerade Wohnstraße mit 2 Knotenpunkten mit Sicherheit nicht! Ab 5 Knotenpunkten könnte man einen Weg evtl. als Werk betrachten. Falls die Knotenpunkte dieses Weges von verschiedenen Mappern stammen, so handelt es sich um ein Gemeinschaftswerk.
Fazit: Wege, die mindestens fünf Knotenpunkte von einem einzigen Mapper (und 0 Knotenpunkte von anderen Mappern) enthalten könnten evtl. als Werk gelten.
“Ich habe Daten eingebracht, die unter inkompatibler Lizenz standen.” - Frage ist, ob die Lizenz überhaupt gilt. Wer bei Wikipedia nachschaut, wie Haydn geschrieben wird, muss die Haydnstraße deshalb nicht unter CC-Lizenz stellen!
“Die neue Lizenz ist (meiner Meinung nach) für das Werk ungeeignet.” - Darüber entscheidet ein Gericht.
Fazit: Wer überhaupt keine Begründung abgibt, handelt gegen Treu und Glauben. Ob diese Begründung dann stichhaltig ist, entscheidet das Gericht!
Nach amerikanischem Recht gibt es durchaus Möglichkeiten, auf diese Art und Weise OSM-Daten für andere Projekte abzusaugen!
Insofern glaube ich, dass die OSMF in eine Falle hineinrennen würde, wenn sie CC-by-sa untersagen wollte (was nach derzeitiger Rechtslage rechtlich überhaupt nicht möglich wäre).
Offene Lizenzen genießen keinen besonderen rechtlichen Schutz! Wer seine Leistungen kostenlos einbringt, der hat im Zweifelsfall keinen Schaden, wenn seine Daten kostenlos weitergegeben werden, und kann demzufolge auch nicht klagen! (Wie hoch ist der Streitwert). Es gibt allerdings “moralische Urheberrechte” (z.B. Autorennennung), die bei offenen Lizenzen u.U. verletzt werden könnten.
Hier zeigt sich das Dilemma: Mit der Zustimmung zur Lizenzänderung habe ich der OSMF das Recht erteilt, MEINE Daten zu löschen. Ablehner und Nichtreagierer könnten die OSMF weiterhin wegen Missachtung moralischer Urheberrechte, z.B. durch selektive Löschung persönlicher Beiträge, verklagen. Wenn eine lange, kurvige Straße, oder noch besser, ein fein verzweigter Fluss als Werk gilt (großes Fragezeichen!!!) dann hat der Autor ein moralisches Recht, dass dieser Fluss so erhalten bleibt, wei der Autor ihn eingezeichnet hat. Wird nun jeder zweite Knotenpunkte des Flusses gelöscht, dann sieht der Fluss komisch aus und der Autor hat grundsätzlich das Recht, den früheren, mit seinem Namen verbundenen Zustand wiederherstellen zu lassen oder die Nutzung des verstümmelten Flusses zu untersagen.
Fazit: Falls durch die Lizenzumstellung die Karte grob verunstaltet wird, so erhalten Nichtreagierer einen zusätzlichen Klagegrund!
Das ist eine philosophische Frage. Ist es respektvoll gegenüber einzelnen Mappern, wenn man deren in mühevoller Kleinstarbeit perfektionierte Straßen und Relationen löscht, bloß weil ein Ablehner den ersten Knotenpunkt gesetzt hat?
Gruß FK270673