errt
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Das ist alles ja sehr schön, aber wie bei allen juristischen Dingen nur bedingt wahr. Spontan fallen mir da unter anderem folgende Probleme ein:
- Ist OSM als wirklich ein “Gemeinschaftswerk” im juristischen Sinne? Oder sind die einzelnen Objekte in der Datenbank soweit voneinander unabhängig, dass jedes Objekt einzeln als Werk betrachtet werden muss? (In diesem Falle wäre ein Node, der von mehreren Leuten bearbeitet wurde ein Gemeinschaftswerk und dafür würden die von dir genannten Dinge gelten - ein Node, der nur von einem Mapper bearbeitet wurde, wäre aber dessen alleiniges Werk und würde damit nicht darunter fallen)
- In wie weit wird gegen “Treu und Glauben” (Deutsches UrhG) bzw. “ausreichende[r] Grund” (UrhG AT) verletzt, wenn ich aus folgenden Gründen nicht zustimme: “Ich habe Daten eingebracht, die unter inkompatibler Lizenz standen.”, “Die neue Lizenz ist (meiner Meinung nach) für das Werk ungeeignet.”, etc.
- Wenn das in diese Richtung gelten soll, dann gilt es offensichtlich auch in die andere Richtung: Nach der Umstellung könnte ein einzelner Mapper fordern, auf CC-by-sa umzustellen und alle müssten zustimmen.
- In wie weit sind die Bestimmungen des Urheberrechts, das auf kommerziell lizenzierte Werke ausgelegt ist, überhaupt auf offene Lizenzen zu übertragen.
- Ist nicht der Respekt gegenüber dem Willen des Einzelnen, seine Daten eben nicht unter diesen Bedingungen zu veröffentlichen wichtiger als die pure Tatsache, dass es eine juristische Möglichkeit gibt, ihn dazu zu zwingen
- etc.