Der Lizenzwechsel nach deutschem bzw. österreichischem Recht

Gemäß deutschem, österreichischem und Schweizer Recht gibt es für Mitwirkende von Gemeinschaftswerken (und Open StreetMap ist klarerweise ein Gemeinschaftswerk, weil alle Wege miteinander verbunden sind) kein Recht, sich einem Lizenzwechsel zu widersetzen:

“Treu und Glauben” heißt in der Rechtssprache üblicherweise “nur mit gutem Grund”. Im österreichischen Urheberrechtsgesetz ist dies noch klarer formuliert:

Nach österreichischem Recht könnte also jeder Lizenzzustimmer jeden Lizenzablehner vor einem österreichischen Gericht auf Zustimmung zum Lizenzwechsel verklagen. Wenn die OSMF ein wirkliches Interesse am Zustandekommen des Lizenzwechsels hätte, dann hätte sie diesen Weg längst beschritten.

Laut amerikanischem Urheberrecht ist die Zustimmung der Minderheit, ja selbst die Zustimmung der Mehrheit, für den Lizenzwechsel nicht einmal notwendig.

Liebe Ablehner: Nach deutschem, österreichischem und Schweizer Urheberrecht habt Ihr kein Recht, dem Lizenzwechsel zu widersprechen. (Eine solche Regelung gibt es lediglich in Ungarn und auf den Philippinen. Bezeichnenderweise gibt es dort keine einheimischen Ablehner.) Bitte entscheidet Euch doch noch für ein Ja, bevor Euch jemand vor einem Wiener Gericht verklagt!

Die neue Lizenz ermöglicht es beispielsweise, dass die Datenbanken von OpenStreetMap und anderen Geodatenanbietern (bspw. Google MapMaker) nach einem Lizenzwechsel gegenseitig ausgetauscht werden können und niemand mehr seine Geodaten doppelt (bei Google MapMaker und OpenStreetMap) eingeben muss. Sie ermöglicht, dass abgeleitete Karten unter Copyright gestellt werden (das können Staukarten oder Wetterkarten sein, die nach 24 Stunden ohnehin veraltet sind). Man kann dies schlecht finden, aber man sollte dies nicht zum Anlass nehmen, um ALLEN Anwendern die Weiternutzung seiner Geodaten zu verbieten (was nach deutschem, österreichischem und Schweizer Urheberrecht ohnehin nicht möglich ist).

Die neue Lizenz kann unsere Geodaten insbesondere in den USA ohnehin nicht schützen. Datenbanken sind dort nicht geschützt und das Vertragsrecht gilt nur, wenn man die Daten direkt vom OSMF-Server herunterlädt. Holt man sich die Daten jedoch vom russischen Schwarzmarktserver (der nach einer umfangreichen Datenlöschung wesentlich bessere Geodaten als die OSMF liefern kann), so wird der angestrebte Datenbankschutz ausgehebelt und die ganze Mühe mit der Lizenzumstellung war umsonst.

Vor dem Hintergrund dieser rechtlichen Ausgangslage ist es geradezu grotesk, wenn die OSMF sich voreilig auf die rechtswidrige Löschung aller Ablehnerdaten festgelegt hat. In meinen Augen ist das reiner Vandalismus, der die Karte auf Jahre hinaus unbrauchbar machen wird.

Noch ist es Zeit, auf die Licensing Working Group einzuwirken und den Schaden, der mit einer Lizenzumstellung verbunden ist, zu minimieren:

Hier wäre eine gute Gelegenheit, auf die Licensing Working Group einzuwirken und die Zerstörung intakter Relationen zu verhindern.

Gruß FK270673

Edit: Grammatik

Das ist alles ja sehr schön, aber wie bei allen juristischen Dingen nur bedingt wahr. Spontan fallen mir da unter anderem folgende Probleme ein:

  • Ist OSM als wirklich ein “Gemeinschaftswerk” im juristischen Sinne? Oder sind die einzelnen Objekte in der Datenbank soweit voneinander unabhängig, dass jedes Objekt einzeln als Werk betrachtet werden muss? (In diesem Falle wäre ein Node, der von mehreren Leuten bearbeitet wurde ein Gemeinschaftswerk und dafür würden die von dir genannten Dinge gelten - ein Node, der nur von einem Mapper bearbeitet wurde, wäre aber dessen alleiniges Werk und würde damit nicht darunter fallen)
  • In wie weit wird gegen “Treu und Glauben” (Deutsches UrhG) bzw. “ausreichende[r] Grund” (UrhG AT) verletzt, wenn ich aus folgenden Gründen nicht zustimme: “Ich habe Daten eingebracht, die unter inkompatibler Lizenz standen.”, “Die neue Lizenz ist (meiner Meinung nach) für das Werk ungeeignet.”, etc.
  • Wenn das in diese Richtung gelten soll, dann gilt es offensichtlich auch in die andere Richtung: Nach der Umstellung könnte ein einzelner Mapper fordern, auf CC-by-sa umzustellen und alle müssten zustimmen.
  • In wie weit sind die Bestimmungen des Urheberrechts, das auf kommerziell lizenzierte Werke ausgelegt ist, überhaupt auf offene Lizenzen zu übertragen.
  • Ist nicht der Respekt gegenüber dem Willen des Einzelnen, seine Daten eben nicht unter diesen Bedingungen zu veröffentlichen wichtiger als die pure Tatsache, dass es eine juristische Möglichkeit gibt, ihn dazu zu zwingen
  • etc.

Mal angenommen es wäre so, nur in Ungarn und auf den Philippinen nicht. Dann dürftest du die zukünftige Datenbank und alles was darauf beruht nicht in den beiden Ländern veröffentlichen. Das blöde daran ist nur, dass dies für viele kleine Veröffentlicher unmöglich sein wird, dies zu verhindern (was sicher nicht das Ziel sein sollte) und zum anderen vertößt es gegen die Lizenz.

Btw: In welchen Abständen müssen wir jetzt egtl. mit einem solchen Beitrag von dir rechnen?

Im urheberrechtlichen Sinne (und nur darüber streiten wir uns die ganze Zeit) gilt als Werk, was der neutrale Betrachter als künstlerisch gestaltetes Objekt wahrnehmen kann. Ein Knoten ist demzufolge niemals ein Werk, ein Weg nur unter sehr, sehr besonderen Umständen. Eine Serpentinenstraße mit 500 Knoten könnte evtl. urheberrechtlich geschützt sein, eine normale, gerade Wohnstraße mit 2 Knotenpunkten mit Sicherheit nicht! Ab 5 Knotenpunkten könnte man einen Weg evtl. als Werk betrachten. Falls die Knotenpunkte dieses Weges von verschiedenen Mappern stammen, so handelt es sich um ein Gemeinschaftswerk.

Fazit: Wege, die mindestens fünf Knotenpunkte von einem einzigen Mapper (und 0 Knotenpunkte von anderen Mappern) enthalten könnten evtl. als Werk gelten.

“Ich habe Daten eingebracht, die unter inkompatibler Lizenz standen.” - Frage ist, ob die Lizenz überhaupt gilt. Wer bei Wikipedia nachschaut, wie Haydn geschrieben wird, muss die Haydnstraße deshalb nicht unter CC-Lizenz stellen!

“Die neue Lizenz ist (meiner Meinung nach) für das Werk ungeeignet.” - Darüber entscheidet ein Gericht.

Fazit: Wer überhaupt keine Begründung abgibt, handelt gegen Treu und Glauben. Ob diese Begründung dann stichhaltig ist, entscheidet das Gericht!

Nach amerikanischem Recht gibt es durchaus Möglichkeiten, auf diese Art und Weise OSM-Daten für andere Projekte abzusaugen!

Insofern glaube ich, dass die OSMF in eine Falle hineinrennen würde, wenn sie CC-by-sa untersagen wollte (was nach derzeitiger Rechtslage rechtlich überhaupt nicht möglich wäre).

Offene Lizenzen genießen keinen besonderen rechtlichen Schutz! Wer seine Leistungen kostenlos einbringt, der hat im Zweifelsfall keinen Schaden, wenn seine Daten kostenlos weitergegeben werden, und kann demzufolge auch nicht klagen! (Wie hoch ist der Streitwert). Es gibt allerdings “moralische Urheberrechte” (z.B. Autorennennung), die bei offenen Lizenzen u.U. verletzt werden könnten.

Hier zeigt sich das Dilemma: Mit der Zustimmung zur Lizenzänderung habe ich der OSMF das Recht erteilt, MEINE Daten zu löschen. Ablehner und Nichtreagierer könnten die OSMF weiterhin wegen Missachtung moralischer Urheberrechte, z.B. durch selektive Löschung persönlicher Beiträge, verklagen. Wenn eine lange, kurvige Straße, oder noch besser, ein fein verzweigter Fluss als Werk gilt (großes Fragezeichen!!!) dann hat der Autor ein moralisches Recht, dass dieser Fluss so erhalten bleibt, wei der Autor ihn eingezeichnet hat. Wird nun jeder zweite Knotenpunkte des Flusses gelöscht, dann sieht der Fluss komisch aus und der Autor hat grundsätzlich das Recht, den früheren, mit seinem Namen verbundenen Zustand wiederherstellen zu lassen oder die Nutzung des verstümmelten Flusses zu untersagen.

Fazit: Falls durch die Lizenzumstellung die Karte grob verunstaltet wird, so erhalten Nichtreagierer einen zusätzlichen Klagegrund!

Das ist eine philosophische Frage. Ist es respektvoll gegenüber einzelnen Mappern, wenn man deren in mühevoller Kleinstarbeit perfektionierte Straßen und Relationen löscht, bloß weil ein Ablehner den ersten Knotenpunkt gesetzt hat?

Gruß FK270673

Wer soll das verhindern? Erstens arbeiten die Gerichte in diesen Ländern nicht besonders schnell und zweitens kann es nicht unser Interesse sein, allen Rechtsordnungen weltweit gerecht zu werden. Dürfen wir China, Iran und Nordkorea mappen? Dürfen wir die Daten dort veröffentlichen? Drohen uns zehn Jahre Arbeitslager, wenn wir Karten von Nordkorea veröffentlichen, ohne den “geliebten Führer” um Erlaubnis zu fragen?

Es gibt derzeit 354 Ablehner. Sollte ich es schaffen, mit jedem Beitrag einen Ablehner zu überzeugen, so dürften noch 354 Beiträge notwendig sein. Sollte es Dir mit Deiner Thüringer Höflichkeit gelingen, weitere Ablehner von der Notwendigkeit eines Lizenzwechsels zu überzeugen, so dass keine Datenlöschungen mehr notwendig sind, so könnte die Lizenzdiskussion deutlich schneller beendet werden.

Gruß FK270673

Es gibt kein Deutsches Recht mehr

http://brd-schwindel.info/die-bundesrepublik-deutschland-gmbh/

Sind es denn schon 3 weniger geworden oder über was reden wir hier eigentlich?
Überhaupt verstehe ich die Aussage nicht, hast du nicht gesagt es wäre sowieso Wumpe ob nun jemand zustimmt oder nicht?

Allerdings würden diese Klagen abgewiesen werden, da es sehr wohl ausreichende Gründe für die Ablehnung gibt.

Interessant ist, dass der erste Satz auch bedeutet, dass man in OSM keinen Edit machen darf ohne jedes Mal alle anderen Mapper zu fragen. :slight_smile:

Diese Zustimmung hat je jeder gegeben, in dem er der cc-by-sa zugestimmt hat. :wink:

gähn Diese §§ habe ich schon MEHRFACH ins Spiel gebracht um auszudrücken, das man in OSM eigentlich (fast) keine Daten löschen DARF beim Lizenzwechsel nur aus Lizenzwechselgründen (und ich habe auch schon den Standpunkt vertreten, dass OSM-Daten immer CCbleiben müssen, weil ja jeder ODBL-Extrakt aus CC abgeleitet ist etc. pp.), wurde aber bisher alles zerrupft.

Aber schön, dass nun auch jemand anderes drauf kommt und diesen Aspekt ins Spiel bringt! :wink:

Einer der Hauptzwecke, die Karte, ob nun zum Angucken, an die Wand nageln, zum Routen, … ist sicher ein Gemeschaftswerk. Und auch ein Extrakt von bestimmten Daten (alle Hydranten auf der Welt) ist sicher ein Gemeinschaftswerk, weil nur durch Mitarbeit vieler sinnvoll.

DAS würde ich auf jeden Fall als unter §8/9 UrhG fallend bezeichnen.

Da wird’s evtl. schwieriger, aber sobald der node in irgendeinem Kontext zu betrachten ist, sind an diesme Kontext sicherlich auch mehrere beteiligt. Wird nicht viele Sachen geben, die völlig solitär betrachtet werden können und wo ein Wegfall eines Single-Mapper-nodes sich absolut nicht auf andere Werke auswirkt.

Und im übrigen: das Hinzufügen von tags zu einem bisherigen single-Mapper-Elements würde ja §8/9 zum Durchbruch verhelfen!
Ich prophezeie, wenn diese Rechtssicht sich hoffentlich durchsetzt, viele tags dummschwatz=Ichwarhier :wink:

Das wäre sicherlich ein schlagendes Argument für eine weiter bestehende und nicht umzudeutende Nichtzustimmung.

Das evtl. weniger, müsse bewiesen werden :wink: und anshcließend abgewogen weren ggü. der Interessen der anderen Mapper an unversehrten Daten.

meiner unwesentlichen Meinung nach wird CC eh an uns haften bleiben, weil der erste ODBL-Planet NUR durch einen Auszug aus einen CC-Planet entstehen kann, weil kein Zustimmer seine Beiträge irgendwo extern hat.
D.h. vielleicht haben einige alte Stände als backup gesichert, wenn sie mit josm arbeiten, aber auch darin sind NIE ausschließlich ihre eigenen Daten drin, immer ein Mischmasch mit anderen, weil nur in Zusammenarbeit ensteht OSM.
Und m.E. könnten NUR bisher CC-extern gehaltene Daten unbefleckt von CC eine ODBL-pur-Datenbank bilden.

Daher oder auch unabhängig von dieser Überlegung (halt schon länger her) hatte ich vor einiger Zeit auch irgendwo den Vorschlag eingeworfen, sich mal über eine Dual-Lizenzierung der Hauptdatenbank Gedanken zu machen, aus der man, wenn man aus Lizenzgründen ODBL pur haben will, einen ODBL-Teilauszug bekommen kann (nach all den noch aufzustellenden Instrumentarien erzeugt) und der Rest arbeitet mit der Dual-Lizenzierung, wo immer es geht. CC-only wird sich, je nachdem, wie man die Regularien aufstellt (was ist wann wieviel CC und ODBL, worüber wir ja bisher viel diskutieren, oder auch weder CC noch ODBL, weil fehlende Schöpfungshöhe etc.) im Laufe der zeit rauswachsen …

Es müssten sich halt mal die Juristen Gedanken machen, ob, sobald OSM auch unter ODBL steht, die Daten durch ja schon recht weit gehende “ODBL-Infizierung” der Einzeldaten schon gut genug vor “Missbrauch” geschützt ist, der sich durch die CC-Lücken ergibt.
Wenn man bspw. aus OSM

  • einen ODBL-pur-Auszug,
  • einen CC-pur-Auszug und
  • einen Dual-Auszug
    ziehen könnte und ersterer immer kompletter würde im laufe der Zeit, zweiterer aber ähnlich gerupft aussähe wie es von einem relizenzierten Datenbestand jetzt befürchtet wird, und das immer schlimmer würde im Laufe der Zeit, dann wäre so schon ein rein praktischer Schutz wegen zunehmender Unbrauchbarkeit von CC-pur gegeben und Hauptzweck erfüllt …

Man müsste halt die ganzen Gedanken, die sich derzeit ausschließlich darum drehen, wieviel man rausschmeißen muss, einfach mal umlenken in andere Richtungen, wie man mglichst viele Daten möglichst geschickt retten kann und für wen welche Konsequenzen dual hat …

Durchaus. Aber mit allen §§, auch den ungemütlichen :wink:

Genauso wichtig ist m.E. der Respekt gegenüber der Arbeit vieler Mapper, deren Daten durch nicht erreichbare Mapper gerupft würde.
Insbesondere, wenn die Mapper durch Unglücksfälle nicht mehr erreichbar sind, dann wäre das Tilgen deren Arbeit nur aus Fornaljuristerei besonders respektlos …

§8 liest sich auch nett

Nach deutschem m.E. auch.

Beim britischen Recht müsste man auch mal genauer hinschauen, die sein da etwas eigen bzgl. Schöpfungshöhe und evtl. anderen Sachen.

Oh? :wink:

Ganz meine Meinung …
Die Energie sollte auf was anderes gebündelt werden, s.a. anderes posting, nämlich auf verlustarme Vorgehensweisen

Und selbst da könnte man streiten, weil ja jeder (spätestens der nachfolgende Mapper auf der Serpentine) versucht ist, die Straße 1:1 zu erfassen und somit das Ergebnis verschiedener Mapper zum Verwechseln ähnlich aussehen muss.
Es macht ja niemand schön gestaltete Extraschlenker rein (und wenn doch, wären sie bald wieder weg :wink: )

Schöpferische Leistung findet bei Kartenwerken m.E. eigentlich anderswo statt, nämlich bei der Gestaltung (meine Änderungen an den Osmarender-Styles bspw. hätten vermutlich eine gewisse Schöpfungshöhe) und bei der Generalisierung (eine wohl fundierte Auswahl, welche Elemente bei bestimmten Maßstäben dargestellt, verschoben, zusammengefasst, … werden, was es bei OSM so noch nicht gibt)
Alles andere ist eignetlich nur Handwerk, Da gilt die “Kleine Münze” (bitte in WIkipedia nachschlagen) (und DAS gilt NICHT in GB …)

weiterabwart :wink:

Änderungen zur Verbesserung der Daten sind durchaus anders zu beurteilen als Datenlöschungen durch Paragraphenreiter.

Zu Vandalismus wird ja schon oft genug die Zustimmung der Mitmapper verweigert — durch Revert derselben …

Dann wirst Du Dich wohl oder übel aus dem Kellerfenster stürzen müssen …

Weiß ich, aber du betrachtest meine Frage aus dem falschen Blickwinkel: Der Gesetzgeber ging beim Urheberrecht davon aus, dass eine Autorengemeinschaft kommerziell ein Werk ausnutzt. Wenn nun einer der Autoren (gegen Bezahlung) die Lizenz an einen weiteren Lizenznehmer erteilen will, so darf er das nach den genannten Paragraphen durchaus. Nicht bedacht hat so wie ich das sehe der Gesetzgeber, dass die Lizenzierung auch nicht-kommerziell sein kann. Und das ist ein Problem. Angenommen, du erstellst ein Kunstwerk fast im Alleingang und ich trage einen gerade so für Miturheberschaft ausreichenden Anteil bei. Es kann IMO nicht sein, dass der Gesetzgeber wollte, dass ich dann dich dazu zwingen kann, dein Werk unter CC-0 zu veröffentlichen und dir damit die Möglichkeit zur kommerziellen Ausnutzung praktisch vollständig zu nehmen. Sicher, dieser Fall ist sehr extrem aufgebaut und fällt wohl nicht unter “nach Treu und Glauben zuzumuten”. Aber nachdem es da sicher kaum möglich ist, eine exakte Grenze zu ziehen, würden das im Zweifelsfall Richter entscheiden müssen.

Aktuell will die LWG garnichts löschen. Wenn du in mühevoller Kleinstarbeit Straßen perfektioniert hast, solltest du in der Lage sein, die ganze Straße von Grund auf neu einzutragen und die belastete Straße zu löschen. Wenn es aber zum Löschen kommt, ist eben eine Abwägung zwischen den beiden Interessen zu treffen - und die LWG als Verantwortliche haben ihre Meinung dazu mehrfach kundgetan. Sicher kann man ihnen sagen, was man davon hält, aber ob es das ändert, ist fraglich.

@Mueck: Ich lese ja gerne deine Meinung, aber sind 5 Posts in Folge nicht etwas viel?

Habe manchmal den Eindruck das die Paragraphenreiter und Ablehner hoffen das einiges gelöscht wird…

kopfschüttel…

Gruß Jürgen

Ich denke nicht dass jemand darauf hofft dass irgendwas gelöscht wird. Ich denke ehe es geht den Extremisten darum ihr Ziel durchzusetzen. Bei den Befürwortern geht es darum alle Daten zu erhalten und unter der neuen Lizenz zu veröffentlichen.
Bei den Ablehnern geht es darum den Lizenzwechsel zu verhindern und wenn ihr nicht macht was ich will müsst ihr eben nochmal von vorne beginnen und dann werdet ihr schon sehen wie weit ihr ohne meine Hilfe kommt.

Hallo viw.

Ja du umschreibst es besser. Stimmt. Umso schlimmer auf sein angebliches Recht zu pochen zum Schaden aller. Hätte fast gesagt " typisch deutsch eben ".

Gruß Jürgen

Ich würde mir nicht allzuviele Sorgen machen.
Ich glaube nicht, dass irgendeiner der “Schreihälse” a) bereit ist, eine Klage einzureichen, b) einen Anwalt findet, der da mitmacht, c) ein Gericht findet, dass für sowas zuständig ist.

Hunde, die laut bellen, beissen nicht.

Gruss
Walter

@FK270673
Wenn man mal davon ausgeht, beide Paragraphen sind auf den OSM-Datenbestand anwendbar, sollte man diese auch richtig lesen. Die Forderung auf Einwilligung zu den Contributor Terms ist gegen Treu und Glauben (deutsches Recht) und es gibt ausreichende Gründe, einer Umstellung auf die Contributor Terms die Zustimmung zu verweigern (österreichisches Recht).
Sollte ich mal nach Wien fahren, werde ich auch den ersten Wiener Gemeindebezirk enstspannt besuchen.
Weiter werde ich das hier nicht begründen bzw. verbellen :-), sonst glaubt Wambacher (#19), ich beiße nicht.

Sehr seltsam finde ich, daß Du als Befürworter der Contributor Terms ‘Title 17106A US Copyright Code’ erwähnst.
Mindestens 482 OSM-User haben ihre Beiträge zum OSM-Datenbestand in die Public Domain getan und dies veröffentlicht: http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Category:Users_whose_contributions_are_in_the_public_domain .
Bei Anwendung dieses Paragraphen wäre der OSM-Datenbestand vollkommen in der Public Domain, da der zweite Teil “a waiver of rights under this paragraph made by ONE such author waives such rights for ALL such authors.” von einer mehr als ausreichenden Anzahl von Usern erfüllt wird.
Damit würden der OSM-Datenbestand keinerlei Schutz mehr genießen, zumal ausgerechnet die “Zustimmer (Schreihälse ?)”, die immer über den angeblich mangelnden Schutz der OSM-Daten unter CCbysa “reden (bellen ?)” der DbCL v1.0 zugestimmt haben und damit die Position vertreten, daß Fakten keinen Urheberschutz genießen (Zitat aus DbCL v1.0:“The Licensor takes the position that factual information is not covered by copyright.”)

Nebenbei bemerkt: Die Debatte über den m. E. unsinnigen Lizenzwechsel geht jetzt über mehr als zwei Jahre und sollte so oder so mal zum Abschluß gebracht werden, die mangelnde “Entscheidungsfreudigkeit” der OSMF nervt.