Dann wäre der Fehler, den ich die Tage korrigiert habe, halt drin geblieben …
Die Grenze lag, warum auch immer, am Bach, und so landete ein Haus aus Badisch-Steinhäusle in Schwäbisch-Steinhäusle und fiel dort dem Noteneröffner wegen doppelter Hausnummer auf …
Wegen der korrekten PLZ-Zuordnung war der Kreisgrenzenfehler offensichtlich, andere Quellen zeigten die Grenze aber auch am Weg und nicht am Bach.
Stadtteilgrenzen sind oft anhand der Straße definiert, links der Straße Weststadt, rechts der Grenze Oststadt. Wenn man dann die Straße nach Luftbild korrigiert, ist es auch sinnig, eine evtl. Stadtteilgrenze anzupassen. Bei “richtigen” Grenzen zwischen (ehedem) selbständigen Gemeinden muss man besser aufpassen und recherchieren, weil da kann immer noch die Definition gültig sein, die aus einer Zeit stammt, als die gerade Schnellstraße noch 'n hakenschlagender Feldweg war …