highway=track ist im Wiki definiert als “durch ein Kfz nutzbar”. Wege, die schmaler als 2 m sind, sind das nicht und müssten daher eigentlich richtig als highway=path getaggt werden. Dort stellt sich das Problem freilich auch, weil highway=path kein Nutzungsverbot für Radfahrer impliziert.
Das sollte gelebte Praxis in allen Bundesländern sein bei asphaltierten udn betonierten Wegen/Straßen, weil man da nicht wirklich unterscheiden kann als Normalbürger, ob das nun ein Fed-/Waldweg oder eine kleine Straße ist (oder ein Radweg oder …) und eigentlich auch noch bei guten wassergebundenen Wegen. Lediglich bei schlechteren Feld- und Waldwegen kapieren die meisten, dass man da mit normalen Autos nicht fährt …
Im übrigen sehe ich die grenze track/path bei der Befahrbarkeit mit normalen Kfz. Schmale Spezialfahrzeuge rechne ich da nicht mit rein, also Breite so ab 2-2,5m, wenn der große Forst-Lkw kommt und der gelegentlich Äste auf wenig befahrenen Wegen streift schulterzuck Aber wenn der Förster oder Jäger mit seinem SUV nicht mehr durchkommt, ist’s ein path …
Ich glaube Ihr überschätzt die Breite von Autos. Ein VW Golf (willkürlich ausgewähltes Beispiel) hat eine Breite (ohne Spiegel) von 1,78 m. Die Spurweite ist 1,54 m. Ein Weg kann also durchaus deutlich schmaler als 2 m sein und ist mit normalen Pkw befahrbar.
Daneben würde ich gerne darauf hinweisen, daß es neben foot und bicycle auch noch andere Nutzer von tracks gibt. In vielen Ländern entsprechen die Regeln für horse denen für bicycle, manchmal gibt es aber auch wie oben erwähnt unterschiedliche Regeln für Wege im Wald oder auf freiem Feld. In machen Landesgesetzen werden auch Krankefahrstühle explizit geregelt. In manchen Landesgesetzen gibt es Verbote für markierte Wanderwege, auch das wäre ein Grund für explizites Tagging.
Kannte ich noch gar nicht. Da hat sich Falcius 2010 schon richtig Mühe gegeben und dann ist die Seite leider nie, gepflegt/bekannt gemacht worden.
Diese Einschätzung muss der Verkehrsteilnehmer leider weiterhin vornehmen, denn von ihm wird beispielsweise verlangt zu erkennen, ob es sich um eine Einmündung einer Straße handelt, dann gilt “rechts vor links”, oder um einen Feldweg, dann hat der Verkehr auf der Straße immer Vorrang.
Auch in D gibt es geschotterte Straßen, komplett mit gelber Beschilderung und Ortsschildern. Straße bleibt Straße - aber ja, sind oft falsch getaggt, evtl. auch von Luftbildmalern.
Es gibt zumindest in Brandenburg auch gelbe Ortsausgangsschilder an Wegen, die nur noch tracktype grade4 sind, oder wo unmittelbar dahinter das Schild “NSG - Befahren mit Kfz verboten” steht. Der Weg ist vielleicht in irgendwelchen alten Akten als Ortsverbindungsstraße gelistet, aber inhaltlich als “Straße” entkernt.