DDR Karten als Datenquelle?

Hi, mal ne Frage ist es rechtlich eigentlich zulässig GeoDaten von DDR Karten (deren Hersteller ja quasi nicht mehr existiert) zu übernehmen? Ich denke dabei insbesondere an Wasserwanderer Karten und sowas, was sich nicht groß geändert hat.

Wie das rechtlich aussieht weiß ich nicht.

Wenn, brauchst Du aber die Karten mit dem Vermerk “für den internen Dienstgebrauch”. Alle anderen sind mit Vorsicht zu genießen und teilweise absichtlich verfälscht.

wie zeichnet man eigentlich einen Bach ein?
Mit einem Tracker vorbei laufen geht ja meistens schlecht…

http://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=6591

Meines Wissens nach ist die Bundesrepublik Rechtsnachfolger der DDR Somit sollten die Rechte weiterhin beim Staat liegen.

wambacher

die Bundesrepublik ist aber nicht Rechtsnachfolger aller Firmen der DDR. Trotzdem ist Vorsicht angesagt, da viele DDR Firmen einen Rechtsnachfolger in Form einer bundesdeutschen Firma haben. Habe mal kurz nach dem Erlöschen des Urheberrechtsschutzes gegoogelt und das gefunden. Es gibt im Internet aber auch noch ältere Karten. Evtl kann man die Daten daraus beziehen

§ 66 UrhG

(1) Bei anonymen und pseudonymen Werken erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach der Veröffentlichung.

Die Daten gehörten ja wohl nicht einem Unternehmen, sondern dem Staat oder einem Staatsbetrieb. In beiden Fällen gingen die Rechte wohl auf die Bundesrepublik (oder eines ihrer Staatsunternehmen) über.

@SunCobalt: das sind sicher keine anonymen Werke, weil der Urheber ja bekannt ist (oder mal gewesen ist …). Anonym ist das Werk nur, wenn es von Anfang an anonym war (oder vielleicht noch, wenn es heute UNMÖGLICH ist, den Urheber noch zu ermitteln).

Aber in der DDR war doch alles Volkseigentum.
Von welchem Rechtsnachfolger auch immer mein Anteil jetzt verwaltet wird, ihr dürft ihn nutzen.

tja, es war Eigentum vom DDR-Volk… Aber da es die DDR nicht mehr gibt, kann’s auch nicht mehr dem DDR-Volk gehören…

Ich sehe das so, dass diese Rechte automatisch an Deutschland übergegangen sind. Man muss das “fast” wie eine Firmenübernahme sehen: wenn Firma A die Firma B übernimmt, dann werden im Normalfall auch alle Marken und Patente und Urheberrechte übernommen.

Aha. Dann bin ich also jetzt Anteilseigner der Bundesrepublik, da ich dies vorher in der DDR war?! Das hieße ja wir haben jetzt auch Volkseigentum in der BRD. Alles andere wäre doch Enteignung oder?
Müsste ich da nicht eine Aktie bekommen oder Staatsanleihen? Oder wenigstens die Rechte an einer Seite des Wasserwanderatlas oder so?

nö, eben nicht… Du bist von der Bundesrepublik übernommen worden. Somit bist Du jetzt Eigentum von Deutschland :wink:

Ok Spass beiseite, so richtig scheint hier keiner fundiertes Wissen zu haben :wink:

Das ist schon noch schwierig zu beurteilen. Aber ich denke, dass die Bundesrepublik auch die Rechte dieser Karten übernommen hat. Und wenn nicht, dann trifft der § 66 UrhG zu. Klar, der Urheber ist zwar nicht anonym aber er ist nicht mehr existent. Aber dennoch gelten die Rechte.

Das Problem hier im Forum scheint ein etwas verqueres Verhältnis zum DDR-Volkseigentum zu sein. :wink:

Genauso wie heute gibt es amtliche Karten und Karten von Verlagen. Die amtlichen DDR-Karten sind natürlich beim Staat geblieben, aber die Atlanten, Wanderkarten und Straßenkarten gehörten volkseigenen Verlagen und diese wurden privatisiert bzw verkauft mitsamt den Rechten. Haack Gotha zB gibt’s immer noch, gehört zu Klett Gruppe. Der Touristik Verlag wurde GmbH und später an einen Schweizer Verlag verkauft, ob es die noch eigenständig gibt, weiß ich nicht, aber die Rechte liegen bei einem Schweizer Verlag.

efred: nochmal, § 66 trifft definitiv nicht zu. Nur weil der Urheber nicht mehr existent ist, wird das Werk nicht anonym. Goethe hat auch nicht anonyme Werke geschrieben, nur weil er schon tot ist. Das Recht ging einfach auf den Rechtsnachfolger über. Der häufigere Fall: Der Urheber (natürliche Person) stirbt. Dann geht das Recht auf den Rechtsnachfolger (hier “Erbe” genannt) über (in dem Fall limitiert auf 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers).

@Peter Maiwald: Ja, du bist so gesehen “Anteilseigner” der BRD. Aber auch wenn du (Beispiel) REWE-Aktien hast, darfst du deswegen dort nicht gratis einkaufen … wenn du Lufthansa-Aktien hast, darfst du nicht gratis fliegen … wenn du Microsoft-Aktien hast, darfst du deren Software nicht gratis nutzen. Natürlich könnte der Vorstand beschließen, dass du das darfst, aber solange er das nicht tut …

ich will ja nicht klugscheissen, aber solche Beschlüsse fassen die Eigentümer, also die Aktionäre und nicht der Vorstand, die Konsequenz daraus: Wählen gehen :slight_smile:

Ähm, solche Beschlüsse dürften durchaus vom Vorstand zu beschliessen sein, da die HV Dinge wie Verwendung bilanzierter Gewinne, Bestellung und Entlassung von AR-Mitgliedern usw. beschliesst :wink: Bei VW kann ja die HV auch nicht beschliessen, dass pro Jahr ein Tiguan verschenkt wird, sondern das macht der Vorstand.

Nach Auskunft des LAiV MV erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach Tod des Urhebers (in dem Falle von Karten, des Kartographen, der die Karte zeichnete). Das Copyright der Topographischen Karten der DDR besitzt das LAiV MV als Nachfolger des VEB Geodäsie und Kartographie.
Das Copyright der DDR-Karten ist also noch nicht erloschen und es wird auch noch eine Weile dauern!

Och schade…naja war ne Idee :wink: