Ich erinnere mich. Meine Behauptung: Das Geschlecht eines Arztes steht nicht zur Debatte - wenn man die Praxis taggt - ES SEI DENN (noch nicht rechtlich durchdacht), dass er sein Geschlecht bei der Arztpraxis (auf dem Schild - implizite Einwilligung durch eigene Veröffentlichung) oder bei der Arztpraxis im Telefonbuch angegeben hat (§4c(1) 6. BSDG) - ODER dass er EINWILLIGT (§4c(1) 1. BSDG) (Einwilligung schriftlich - muss mindestens das OSM(Wiki)-Prinzip und die OSM-Lizenz enthalten). Die Einwillung muss bei einer OSM-Stelle gesammelt werden und der Betroffene Arzt muss bei Änderung der OSM-Lizenz informiert werden. Außerdem hat der Arzt unabhängig von seiner Einwilligung oder der Beschaffung das Recht, diese Information jederzeit löschen zu lassen UND OSM muss darüber hinaus garantieren, dass sie auch gelöscht bleibt :slight_smile: (BDSG §6) Außerdem muss man noch überlegen ob das Geschlecht zu den besonderen Arten personenbezogener Daten gehört (vielleicht in der Kategorie Gesundheitszustand g). MfG Mark