Ich kenne mich mit der neuesten Novellierung des BDSG nicht aus - hatte vor ein paar Jahren aber 2 1/2 Vorlesungen dazu. Ich werd mich mal ins aktuelle Gesetz einlesen. 1.) Als erstes sollten wir zusammentragen welche Gesetze aufgrund welchen Fakten auf OSM anzuwenden sind (nur BDSG, oder noch spezielles wegen der Online-Präsenz). 2.) Wir sollten klar abgrenzen zwischen Datenschutz (der Schutz personenbezogener Daten gegen unlautere Nutzung), dem Schutz von Daten die nicht personenbezogen sind - also zum Beispiel Daten von Firmen, die Geheimhaltung unterliegen ect. - und der Datensicherheit, also Schutz der Daten gegen Manipulation, Verlust, ect… diese 3 Bereiche werden gerne miteinander verwechselt. Wie gesagt - ich lese gerne nach wie das BDSG die Sache gerade hält - aber in den anderen Gesetzen ect… bin ich nicht fit. MfG Mark