Datenschutz, welche Daten dürfen in OSM erfasst werden und welche nich

Hallo,

aus aktuellen Anlass stelle ich mir die Frage welche Daten eigentlich in Open Street Map erfasst werden dürfen.
Klar. Das was man selber tun darf hängt von der Rechtslage des Landes ab in dem man sich selber befindet.

Im vorliegenden Fall hat sich ein mir bekannter Hausbesitzer darüber erbost das sein im Miteigentum stehender Privatweg in verschiedenen Navisoftwaren als Straße aufgeführt ist.
Open Street map ist ihm bisher nicht bekannt gewesen.

An dem einen von beiden Eingängen des Privatwegs steht ein Schild auf dem steht das es sijch um einen nicht öffentlichen Weg handelt der nicht von Jederman betreten werden darf.

In obigen Gespräch sprach er von Anwalt beauftragen und Verklagen von Kartenbetreibern in denen die im Eigentum der Anwohner stehenden Straße aufgeführt wäre.
Das was er bei einer Aufführung in einer Karte befürchtet ist das hin und wieder mal einer der nicht Anlieger ist durch die Privatstraße fahren könnte.

Besagte Privatstraße als auch die an der Privatstraße befindlichen Häuser habe ich zur Vorbeugung von Verwicklungen aus Open Streetmap entfernt.

Fragen:

  • wie kann man eine Straße oder einen Weg als Privatstraße kennzeichnen bzw. vom Routing (Durchgangsverkehr) ausschließen ?

  • Gibt es Dinge die man in D nicht in Open Street Map eintragen sollte ?
    Ich empfinde die Angabe der Etagenzahl z.B. als unter umständen grenzwertig.

  • Gibt es einen rechtlichen Anspruch in D in Open Street Map gelistet oder aber eben auch nicht gelistet zu werden ?
    Und wenn ja, gegenüber wen besteht der Anspruch ?

Gruß

Wie willst du sicherstellen, dass nicht jemand anders den gelöschten Weg wieder einträgt, er existiert ja in der Realität.
Besser wäre es, den Weg eingezeichnet zu lassen und mit access=private zu kennzeichnen, eventuell noch ein Note dazu.

Siehe auch: http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:access

  • Gibt es Dinge die man in D nicht in Open Street Map eintragen sollte ?
    ja, z.B. private Swimming-Pools, die würde ich nicht eintragen. Etagenzahl sehe ich nicht so kritisch. Wobei man da natürlich auch Rückschlüsse ziehen könnte.

access=private. Wenn es nur für Fahrzeuge gelten soll, vehicle=private. Siehe auch die einschlägigen Wiki-Seiten.
Und wenn die Straße existiert, gehört sie eingetragen (und die Gebäude ebenso). Wer sie wie nutzen darf, steht in den access-Tags.

PS. Die Verwendung aussagekräftiger Änderungssatzkommentare wird in OSM auch gerne gesehen.

  1. wurde ja schon erläutert. Bspw. mit access=private.

  2. Naja, letztlich muss das jeder Mapper selber wissen was er einträgt, denn, so stellt es sich mir dar, haftet er letztlich dafür. Dem kann man aber eben vorsorgen in dem man sich nach der Rechtslage richtet (und evtl. halbwegs unerkannt mappt, also keinen Klarnamen verwendet u.ä.). Zur Rechtslage: ich kenne kein Gesetz, dass 08/15-Gebäude und -Wege nicht erfasst werden dürfen. Vorsichtig sollte man ggf. bei militärischen Anlagen sein. Und ich würde auch private Gärten hinter Wohnhäusern nicht allzu detailliert mappen. 1. ist es wohl kaum für irgend jemanden relevant und 2. eben aus Datenschutzgründen (wobei die wohl eher “moralisch” als juristisch zu sehen sind). Etagenanzahl finde ich da überhaupt nicht kritisch. Das braucht man spätestens wenn man ein halbwegs realistisches Stadtmodell erstellen möchte. Inwiefern soll das denn Datenschutztechnisch problematisch sein?

  3. Einen Anspruch gibt es sicherlich nicht. Weder in die eine noch in die andere Richtung. Allerdings muss man natürlich wie gesagt, schon eventuelle Datenschutzgründe beachten, aber evtl. auch das Wettbewerbsrecht, wenn bspw. ein Bäcker dauernd die Einträge seines Konkurrenten eine Straße weiter entfernt. :wink: Und natürlich ist das Urheberrecht zu beachten.

Absolut falsch. Die Straße existiert und die Häuser auch - also sollen/müssen sie in OSM drin sein. Access=private an die Straße und gut ist es.
Bitte frage nächste mal erst und dann mach danach das, was du als - hoffentlich eindeutige - Antwort bekommst.

access=private

Namen von Besitzern oder gar Bewohnern, solange es nicht Firmen oder Büros sind, die ein auffälliges “werbendes” Schild vor der Tür (nicht Klingel!) haben.

nein

Gruß
Walter

+1

+1

Und noch mal +1

IANAL:
Mein Bisherige Verständnis: Gibt es in Deutschland nicht auch Unterschiede, wer für die Straße zuständig ist (Unterhalt etc.) und wer sie nutzen darf? Bei uns gibt es auch mehrere “Privatstrassen” (teilweise mit Zeichen 250 und Zusatz “Privatstraße”), die zu mehreren Häusern führen. Ich bin dann immer davon ausgegangen, daß dann auch zum öffentlichen Verkehrsraum gehören und entsprechend benutzt werden dürfen; zumindest um die Häuser (auch für Dritte) zu erreichen. Ob man die Straße dann auch für andere Zwecke benutzen darf, weiß ich nicht.

Private Zufahren zu nur einem Haus sind da schon eine andere Sache.

Christian

Solche Dinge werden üblicherweise mit einer Grunddienstbarkeit geregelt, die im Grundbuch oder im öffentlichen Baulastenverzeichnis eingetragen wird. Oft sind auch Ver- und Entsorgungsleitungen in der Privatstraße verlegt.

Nomalerweise wird die Grunddienstbarkeit die Nutzung durch Besucher, Handwerker, Versorgungsunternehmen, Lieferanten etc. erlauben (wenn alles mit rechten Dingen zugangen ist).

Wie es im konkreten Einzelfall aussieht, wissen wir natürlich nicht.

Moin,

Nein - dann wäre es keine Privatstraße.
Es kann - muss aber nicht! - Wegerechte (Ober- und/oder unterirdisch) für bestimmte Gruppen geben.
Aber wenn es öffentlicher Verkehrsraum sein soll - dann muss auch die Öffentlichkeit dafür aufkommen.
Dann würde kein Privateigentümer erst für den Grund und Boden bezahlen und in Folge auch noch für die Unterhaltung aufkommen.

Natürlich ist den Eigentümern daran gelegen, dass Besucher sie erreichen können und das werden sie in der Regel auch nicht verbieten.
Aber rechtlich können sie den Übergabepunkt an den Anfang der Straße verlegen - mit allen Folgen natürlich:

  • Klingel für Besucher samt Toröffner oder persönlicher Abholung
  • Briefkästen
  • Müllentsorgung bereitstellen
    und dgl. mehr

Ich weiß, dass unsere Eigentümergemeinschaft (sic!) Dir per Hausrecht das Betreten und Befahren verbieten darf.

Nein, rechtlich ist es nur der Unterschied zwischen Einzeleigentum und Eigentumsgemeinschaft.
Praktisch ist es nur der Unterschied, dass bei mehreren Eigentümern selten ein Tor da ist.

Gruß
Georg

Doch, so was gibt es. Die Fläche wird dann beschränkt öffentlich gewidmet, darf folglich aber kein Schild “Privatweg” haben (Gegenbeispiele sind mir bekannt, verrate ich aus Datenschutzgründen hier aber nicht).

Ich würde andersrum argumentieren. Prinzipiell ist alles was öffentlich zugängig ist auch öffentlich. Will jemand, weil er ein Grundstück privat nutzt und deshalb die Öffentlichkeit ausschließen, dann muss er dies auch deutlich anzeigen, mittels Zaun, Tor oder Schild. Bei letzerem wird oft über das Ziel hinaus geschossen, indem “Durchgang verboten” o.ä. geschrieben wird, was dann eigentlich auch für seinen Besuch oder den Briefträger gelten würde.
Wichtig ist das Ganze auch beim Fotographieren, weil sich die Panoramafreiheit auf den offentlich zugänglichen Raum bezieht, nicht auf den wirklich öffentlichen.
Und natürlich gibt es auch noch Wegerechte, die über die privaten Nutzungsrechte hinaus gehen.