Mal abgesehen von der Frage woran man solche Radwege erkennen kann (Feldwege, die mehr oder weniger parallel zur Straße verlaufen?), reden wir im gegebenen Fall von einem Gehweg (Bürgersteig) und da gilt Gesagtes.
Radweg, nur wegen der roten Markierung, entschuldige, dass ich lache.
Ist wohl eindeutig ein Gehweg und hat auch gar nichts damit zu tun, dass später ein beschilderter Weg folgt.
@RadFr: Magst Du Dir vielleicht den Link aus Post #24 ansehen (ich glaube der ist hier untergegangen)? Mich würde interessieren, wie Du die Informationen dort beurteilst, insbesondere die Entscheidungsgewalt der örtlichen Straßenverkehrsbehörden, wie für den Radverkehr freigegebene Verkehrsanlagen kenntlich gemacht werden.
doch ;).
Und auch deine Links sagen nichts Gegenteiliges aus. Die Frage ist nämlich ob es sich hier um einen Gehweg oder einen Radweg handelt. Für mich ist das eindeutig ein Radweg. Zumal den Fußgängern ein Gehweg hinter den Grünzeug zur Verfügung steht.
Auch die Verkehrsbehörde wird das vermutlich so auslegen, da sie falls es wirlich so fragwürdig wäre, ein Z239 zur Klarstellung hätte aufstellen können.
Da steht auch, dass ortskundige Radfahre dies wissen, und was ist mit Ortsunkundigen? Gibt also zwei Lesarten.
BTW, Straßenverkehrsbehörden produzieren viel Ungereimtes.
Mir konnte bisher keiner schlüssig erklären weshalb ein benutzungspflichtiger Radweg (ZE 240) außerhalb geschlossener Ortschaften streckenweise durch ZE 239 + Rad frei ersetzt wurde.
Oder benutzungspflichtige Radwege in 30er Zonen usw.