cycleway=track ja oder nein

Obwohl eindeutige Markierungen auf dem Bürgersteig vorhanden sind ist keine Beschilderung ala (241, 242, 244) oder dergleichen zu finden.
Wie ist das zu bewerten?

Das wäre dann ein Radweg ohne Benutzungspflicht. Davon haben wir ja in Düsseldorf einige: Da etliche der schön markierten Radwege auf dem Bürgersteig z.B. in Sachen Breite zu schmal sind für einen benutzungspflichtigen Radweg, wurden vor einigen Jahren statt die Wege zu verbreitern einfach die Schilder abgebaut :wink:

Das Wiki sagt dazu folgendes (Tabelle, unter “cycleway=track”; https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:cycleway)):

EDIT:

So richtig überzeugend finde ich den Vorschlag allerdings nicht. Ich denke, die eigentliche Frage ist, wie wichtig Dir die Unterscheidung benutzungspflichtig/nicht benutzungspflichtig ist. Wenn es Dir im Grunde egal ist, und es hauptsächlich darum geht, zu zeigen, dass da ein wie auch immer gearteter Bereich des Bürgersteiges für Radfahrer vorgesehen ist, kann man das ganz pragmatisch angehen: Dann tut es imho auch ein “cycleway=track” :slight_smile:

Viele Grüße

Alex

Wie sieht der Unterschied in der Praxis zwischen benutzungspflichtig/nicht benutzungspflichtig aus?
Ist das “Düsseldorfer-Modell” jetzt ein Fall von nicht benutzungspflichtig? Definitiv?
Ich möchte nicht etwas taggen was einfach falsch ist, denn auf einem Fußweg darf nicht Fahrrad gefahren werden. Kann sonst ärger geben. Ich sag nur Verkehrsüberwachung…
Und ich möchte weder Router noch Nutzer einen vermeindlichen Radweg vormachen.

Und Grüße zurück.

Edit:
PS: Vielleicht lesen ja ein paar Kenner der StVo mit :slight_smile:

Wikipedia sagt dazu:

Lässt sich dann so (aber etwas verschwurbelter formuliert) auch in der StVO §1 Abs. 4 finden:

Ich hoffe, das räumt Deine Zweifel aus :wink:

Moin,

Ganz einfach:
Benutzungspflichtig ist ein Radweg nur, wenn dort auch ein blaues Schild steht - ohne Schild kann er nicht benutzungspflichtig sein.
Steht dort ein blaues Schild, ist ein Radweg aber nicht zwingend benutzungspflichtig - dazu gehören ja weitere Kriterien wie straßenbegleitend, Nutzbarkeit etc.
Es ist also nicht eineindeutig!

Ja.

Oben schreibst Du doch von “eindeutige Markierungen auf dem Bürgersteig” - dann wird es doch wohl auch ein Radweg sein und nicht nur ein Fußweg.

Mit solcher Betrachtungsweise wird eine simple maschinelle Auswertbarkeit unterlaufen.

Man sollte schon bestrebt sein, Dinge, die in Realität unterschiedlich kategorisiert werden können, unterschiedlich zu taggen. Denn, wenn man etwas unterschiedlich kategorisiert werden kann, dann werden diese unterschiedliche Kategorien auch (maschinell) abgefragt. Also ist Unterschiede zu nivellieren eigentlich eine Minderung von Qualität.

Die momentane Sitation ist, dass viele benutzungspflichtige Radwege ihre Benutzungspflicht verlieren, weil sie eigentlich gefährlich für Radfahrer sind. Die Schilder werden entfernt, aber die baulichen Merkmale bleiben erhalten. Dadurch entsteht die kuriose Frage, darf ich da noch fahren oder nicht.

Worauf ich eigentlich hinaus wollte ist, dass ich cycleway:right:bicycle=yes nicht unbedingt optimal finde. Man könnte auch genau so gut darüber nachdenken Subtags für sidewalk zu benutzen, also evtl. etwas wie sidewalk:right:bicycle=yes. Damit würde man imho eher ausdrücken, dass es einen gemeinsamen Verkehrsraum auf dem Bürgersteig gibt. Wie auch immer, etliche der fraglichen Radwege sind aktuell im Raum Düsseldorf als eigenständiger Weg und highway=cycleway erfasst. Insofern würde dort ein cycleway=track keine “Verminderung der Datenqualität” bewirken :wink:

Ich verwende den cycleway:right=… Namensraum wenn der nicht getrennte Gehweg Zeichen 240 oder 237 hat. Wenn er Zeichen 239+“Rad frei” hat dann verwende ich den sidewalk:right=… Namensraum.

Im fraglichen Fall haben wir aber weder die eine, noch die andere Beschilderung, sondern einen Bürgersteig, der durch eine Markierung, bzw. farblich unterschiedliche Pflastersteine zweigeteilt ist und ein Teil für die Nutzung durch Fahrräder gedacht ist. Was würdest Du dort machen? Wäre imho eher ähnlich zu 239+“Rad frei”, oder?

Der Radwegteil ist den Radfahrern vorbehalten, daher ist das bicycle=yes unglücklich, aber wir sollten damit leben bis es z.B. ein bicycle:obligatory=yes gibt. Ich würde es als cycleway:right=track, cycleway:right:bicycle=yes, cycleway:right:foot=designated, cycleway:right:segregated=yes, cycleway:right:traffic_sign=no taggen. Ggf. noch zu prüfen ist ein cycleway:right:oneway=no.

Wenn man neben Rad und Gehweg, wie hier beschrieben tatsächlich

dann handelt es sich in jedem Fall um einen Radweg (/nichtbenutzungspflichtigen getrennten Rad- und Gehweg/ anderen Radweg / Radweg ohne Benutzungspflicht ) nach §2 Absatz 4 Satz 3 StVO (#4 oben). In dem Fall ist das IMO eindeutig dem Namespace “cycleway:” zuzuordnen.
Die blauen Schilder (Z237, Z240, Z241) überschreiben, wenn man so will, nur die normalen Zutrittsrechte. Hier wird aus dem Benutzungsrecht dann eine Benutzungspflicht. “cycleway:bicycle=yes” wird zu “cycleway:bicycle=designated” (Wobei ich diese Unterscheidungsform persönlich ablehne, da sich auf dem Weg nur die Beschilderung (traffic_sign=*) ändert, die veränderten Zugangsrechte spielen sich auf der Straße/Fahrbahn ab.)

Edit: Jojo, Sorry fürs Doppelposting.

Eine farbliche Markierung bedingt noch lange keine getrennte Benutzung.

Wenn dies, wie weiter oben beschrieben, ein Bürgersteig ist, ist es IMO trotz der farblichen Markierung kein Radweg.

Richtig, allerdings handelt es sich um ehemalig benutzungspflichtige Radwege, bei denen die Schilder in letzter Zeit entfernt wurden, da die Wege nicht den Anforderungen an benutzungspflichtige Radwege entsprechen. Sie sind aber in der Regel wie für Radwege üblich markiert, also z.B. roter Grund, oder auf den Weg aufgebracht Fahrrad-Piktogramme. Teilweise gehen sie dann auch eine Kreuzung weiter wieder in benutzungspflichtige, beschilderte Radwege über, usw.

EDIT:

Wenn das stimmen würde, wäre aber folgender Absatz der StVO irgendwie sinnlos:

Man beachte vor allem dies hier: “Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden” Wie sonst, als durch Markierungen ließe sich ein solcher Radweg ohne Beschilderung mit 237, 240 und 241 denn realisieren?

???
Ein Radweg liegt überall da vor, wo man Ihn erkennt. (Ein entsprechendes Urteil suche ich gerade.)
Außerdem war der Weg im vorliegendem Fall mit Fahrrad-Piktogramm gekennzeichnet. Dadurch ist es auf jeden Fall als Radweg zu erkennen. Ob exklusiv für Radfahrer, oder getrennt bzw. gemeinsam mit Fußgängern spielt dann nur noch beim tagging von “cycleway:segragated=*” eine Rolle.

Edit:

und http://www.verkehrslexikon.de/Module/Radwege.php#20

Wie schon geschrieben, wurde weiter oben von einem Bürgersteig gesprochen und der ist erstmal nur für Fußgänger da.
Die farbliche Markierung von Spuren zur Darstellung der Trennung nach Zeichen 241 ist nach Entfernung der Zeichen belanglos.
In dem Fall von Radweg zu sprechen, ist IMO total überzogen. Die StVO halte ich in dem Punkt als glücklos formuliert.

Gelten lasse ich allenfalls aufgemalte Piktogramme, wobei für Radfahrer da Schritttempo gilt.

Nochmals: Auf einem Bürgersteig ohne Schilder haben Radler nichts zu suchen, auch wenn da ein roter Streifen vorhanden ist.

OT: Hast du belastbare Quellen für diese Behauptung?

In der StVO gibt es den Terminus Bürgersteig nicht → Gehweg

Der Passus mit den Radwegen ohne Beschilderung ist erst seit der Novelle der StVO 1998 dort enthalten (damals noch “andere Radwege”, heute “nicht benutzungsflichtige Radwege”). Das wurde bewusst eingefügt und ist nicht einfach “unglücklich formuliert”. Wer der StVO nicht glauben mag, kann es auch beim ADFC versuchen, da gibt es einen etwas länglichen Artikel. Auch dort wird die Unterscheidung zwischen benutzungspflichtig und nicht anhand des Vorhandenseins einer Beschilderung getroffen.

Damit ihr Euch vorstellen könnt, was ich ungefähr meine verweise ich einmal auf das böse Google Streetview. Dort seht ihr in Blickrichtung eine Hauptstraße (Hellerhofweg) mit straßenbegleitendem, beschildertem Radweg. Die Carlo-Schmid-Straße, auf der man sich in diesem Ausschnitt befindet, besitzt rechts und links einen “Radweg”, der allerdings nie mit Schildern ausgezeichnet wird, aber in den benutzungspflichtigen Radweg des Hellerhofweges einmündet.

EDIT: Tippfehler