cycleway oder track?

Du hast natürlich Recht. Meine Ausgabe war offentlich etwas älter …

Niemand! Wenn dem Reiter nicht per (z. B. Wald-)Gesetz, Verkehrszeichen oder Zusatzzeichen die Benutzung des Weges verboten ist, dann ist ihm das ja erlaubt.

Wenn zwei Wege im Wald im gleichen Ziel führen und der eine per VZ 238 als Sonderweg Reiter ausgewiesen und der andere aber kein VZ hat, dann kann der Reiter sich den Weg aussuchen. Alle andern dürfen dann nur den unbeschilderten Weg benutzen.

Hoppla. Weiter oben hast Du noch behauptet, daß der Weg mit dem Schild benutzt werden muß.

Da du da anderer Meinung bist: kannst du mal ein Beispiel angeben, wo das nicht so sein soll? Weil aus meiner Sicht setzt die Kontrolle doch voraus, das man vorher eine Entscheidung getroffen hat.

Lies noch mal bitte den Text oben richtig und denke mal darüber nach, weil das sollte die weiteren Fragen aus meiner Sicht dann größtenteils klären.

Ja logisch setzt eine Kontrolle Entscheidungen voraus. Was anderes habe ich nie gesagt. Man kann schließlich nur etwas kontrollieren, was irgendwo (Wiki) festgelegt ist.
Ich glaube eher, daß Du meinen Text richtig lesen solltest.

Ich habe auch behauptet, dass dieser Weg von keinen anderen Verkehrsteilnehmer benutzt werden darf.

Wäre ich eine Verkehrsbehörde, dann würde ich in diesen doch sehr hypothetischen Fall einmal ein Zeichen 238 Reitweg
und einmal ein Zeichen 258 Verbot für Reiter an einen Baum nageln. Aber ich bin keine Verkehrsbehörde und außerdem
ist das Zeichen 258 seit 2010 nicht mehr in der StVO enthalten … :wink:

Hat aber mit der Ausgangsituation nichts zu tun:

‘Zwei Wege abseits von Straßen. Einer mit blauen Schild der andere ohne. Nach Deiner Lesart muß ich den mit Schild benutzen, dem ist aber nicht so.’

Das kannst Du umschreiben, wie Du willst. Es ändert nichts daran.